Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 28 SchKG vom 2024

Art. 28 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 28 Bekanntmachung der kantonalen Organisation (1)

1 Die Kantone geben dem Bundesrat die Betreibungs- und Konkurskreise, die Organisation der Betreibungs- und der Konkursämter sowie die Behörden an, die sie in Ausführung dieses Gesetzes bezeichnet haben.

2 Der Bundesrat sorgt für angemessene Bekanntmachung dieser Angaben.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 6 der V der BVers vom 20. Dez. 2006 über die Anpassung von Erlassen an die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 5599; BBl 2006 7759).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 28 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2024/622écision; Assuré; ’assuré; émentaire; ’assurée; émentaires; ’intimée; édé; ’est; OPC-AVS/AI; édéral; étant; énage; éré; écité; èces; édure; étent; ’au; égal; ’insertion; éférence; équences; épens
VD2024/584’invalidité; écision; ’assuré; était; ’OAI; ’il; ’employeur; ’assurée; Assurance-invalidité; ’activité; ’assurance-invalidité; ’intimé; évision; érieur; éter; état; éclarations; édé; ’instruction; Office; -rente; établi
Dieser Artikel erzielt 175 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 303 (5A_764/2019)
Regeste
Art. 95, 98 BGG ; Art. 283 SchKG ; Rechtsnatur der Aufnahme des Retentionsverzeichnisses; Folgen für die Beschwerde in Zivilsachen. Unterscheidung der Rechtsnatur der Aufnahme des Retentionsverzeichnisses danach, ob die materiellen Voraussetzungen oder der Vollzug dieser Massnahme streitig sind (E. 2).
Inventaire; étention; écis; Office; écision; ériel; Exécution; éance; être; équestre; été; édéral; ébiteur; Tribunal; éancier; SCHNYDER/; WIEDE; érielles; Opposition; édure; BRACONI; éfinitive; Application; Schuldbetreibung; Konkurs; érir; ès-verbal; Existence; écité; STOFFEL/
143 III 395 (5A_243/2016)Art. 285 ff. SchKG; Art. 1 lit. c, Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO; Anfechtungsklage gegen den Bund für bezahlte Mineralölsteuern. Die Anfechtungsklage gemäss Art. 285 ff. SchKG gegen den Fiskus gehört zu den gerichtlichen Angelegenheiten des SchKG, welche von der ZPO geregelt werden. Sie fällt hingegen nicht unter die "Klagen gegen den Bund" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO, für welche eine einzige kantonale Instanz zuständig ist (E. 3-8). Anfechtung; SchKG; Recht; Klage; Anfechtungsklage; Obergericht; Bundes; Schweizer; Klagen; Schweizerische; Zuständigkeit; Mineralölsteuer; Verwaltungs; Verfahren; Bundesgericht; Fiskus; Rechtshandlung; Klage; Mineralölsteuern; Bezahlung; Rechtsweg; Kommentar; Zivilprozessordnung; Urteil; Klagen; Instanz; Botschaft; Gläubiger

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1400/2016MineralölsteuerMineralölsteuer; Einsprache; Bundes; Anfechtung; Recht; Urteil; Verfahren; Steuer; Abgabe; Vorinstanz; Verfügung; Einspracheentscheid; Entscheid; Mineralölsteuerzuschlag; Feststellung; -Abgabe; Zuständigkeit; Verfahrens; Dispositiv; Steuerperiode; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Nichtig; Nichtigkeit; Beschwerde; BVGer; Dispositiv-Ziff; Sistierung; Anfechtungsanspruch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2020.8Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO)Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Tatsache; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Bundesstrafgericht; Verfahren; Entscheid; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; Wiedererwägung; Rechtsmittel; Verfahren; Gläubiger; Beweis; Gericht; Urteils; Revisionsgesuch; Beweismittel; Sachverhalt; Eingabe; Vermögenswerte; Interesse; Beschlag