Art. 279 Arrestprosequierung (1)
1 Hat der Gläubiger nicht schon vor der Bewilligung des Arrestes Betreibung eingeleitet oder Klage eingereicht, so muss er dies innert zehn Tagen nach Zustellung der Arresturkunde tun.
2 Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, so muss der Gläubiger innert zehn Tagen, nachdem ihm das Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls
zugestellt worden ist, Rechtsöffnung verlangen oder Klage auf Anerkennung seiner Forderung einreichen. Wird er im Rechtsöffnungsverfahren abgewiesen, so muss er die Klage innert zehn Tagen nach Eröffnung des Entscheids (2) einreichen. (3)
3 Hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, so muss der Gläubiger innert 20 Tagen, nachdem ihm das Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls zugestellt worden ist, das Fortsetzungsbegehren stellen. Wird der Rechtsvorschlag nachträglich beseitigt, so beginnt die Frist mit der rechtskräftigen Beseitigung des Rechtsvorschlags. Die Betreibung wird, je nach der Person des Schuldners, auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses fortgesetzt. (3)
4 Hat der Gläubiger seine Forderung ohne vorgängige Betreibung gerichtlich eingeklagt, so muss er die Betreibung innert zehn Tagen nach Eröffnung des Entscheids einleiten.
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230212 | Arresteinsprache | Beschwerde; Arrest; Recht; Beschwerdeführerin; Verrechnung; Set-off; Verrechnungs; Vorinstanz; Ausländische; Equitable; Beschwerdegegnerin; Arrestforderung; Ausführungen; Verfahren; Voraussetzung; Partei; Legal; Voraussetzungen; Beurteilung; Verrechnungsforderung; Parteien; Ausländischen; Zuständig; Wäre; Englische; Verrechnungsforderungen; Akten; Noven; Gericht; Arrestverfahren |
ZH | PS220111 | Arrest | Arrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Gläubiger; Entscheide; LugÜ; Betreibung; Arrestbefehl; Arrestgr; Schuldner; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Gericht; Raiffeisen; Raiffeisenbank; Kantons; Zivil; Gerichtlich; Verfügung; Konto; Forderungen; Aufl; Vollstreckbar; Horgen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR.2001.00016 | Die Sicherstellung von mutmasslich geschuldeten Bussen, Zinsen auf der Nachsteuer und Bezugskosten ist ebenso zulässig wie die Sicherstellung der Nachsteuer selbst. Stichworte: AKZESSORIUM | |
AG | AGVE 2003 11 | 11 Art. 31 Abs. 1/32 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 1/39 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/82und Art. 271 Abs. 1 SchKG.Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung, Massnahme ohne Anhörungdes Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung eines gestützt aufdas LugÜ zu vollstreckenden Urteils auf Geldzahlung.Gemäss... |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 30 (5A_930/2017) | Art. 165 Abs. 3 und Art. 169 f. DBG; Art. 279 SchKG; Prosequierung eines Steuerarrestes. Der aufgrund eines Gesuches um Sicherstellung im Sinn von Art. 169 f. DBG vollzogene Arrest muss nach den Regeln von Art. 279 SchKG prosequiert werden (E. 7.3.3). Die Eröffnung des Veranlagungsverfahrens entspricht einer Anerkennungsklage im Sinn dieser Bestimmung (E. 7.3.3.1). Die Frist von 10 Tagen gemäss Art. 279 Abs. 4 SchKG zur Einleitung der Prosequierungsbetreibung beginnt ab dem Tag zu laufen, an welchem das verurteilende Urteil vollstreckbar wird (E. 7.3.3.2). | Séquestre; Poursuite; Fiscal; Fiscale; Fédéral; Décision; Demande; Recours; Sûretés; Contre; Canton; Cantonal; Opposition; Décisions; Formé; D'impôt; Arrêt; Action; Créance; Effet; Droit; Direct; Fiscales; Réclamation; Quatre; Administrative; Levée; Délai; Suspensif; Cantonale |
138 III 528 (5A_288/2012) | Art. 279 Abs. 1 und Art. 280 Ziff. 1 SchKG; Arrestprosequierung durch Betreibung. Konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden und hat sich der Gläubiger gegen die betreffende Mitteilung nicht gewehrt, wurde nie eine Betreibung hängig und fällt der Arrest mangels erfolgreicher Prosequierung dahin (E. 4). | Arrest; Betreibung; Beschwerde; Gläubiger; Schuldner; Betreibungs; SchKG; Gläubigerin; Zahlungsbefehl; Zugestellt; Betreibungsamt; Oberland; Erhob; Entscheid; Verfügung; Arresturkunde; Aufsichtsbehörde; Klage; Erfolgreich; Prosequierung; Oberland; Dienststelle; Obersimmental-Saanen; Betreibungen; Schuldners; Prosequiert; Angefochtene; Aufhebung; Arrestes; Verfahrens |
Autor | Kommentar | Jahr |
Hans Reiser | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II | 2010 |