Art. 277 CPC dal 2024
Art. 277 Accertamento dei fatti
1 Per quanto riguarda la liquidazione del regime dei beni e gli alimenti da versare dopo il divorzio è applicabile il principio dispositivo.
2 Tuttavia, se constata che per il giudizio delle conseguenze patrimoniali del divorzio mancano ancora i documenti necessari, il giudice ingiunge alle parti di esibirli.
3 Per il resto, il giudice accerta d’ufficio i fatti.
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Art. 277 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230031 | Ehescheidung | Parteien; Schmuck; Berufung; Ferien; Eltern; Kosovo; Beklagten; Klägers; Scheidung; Schweiz; Vater; Unterhalt; Gericht; Woche; Urteil; Wochen; Besuch; Rechtspflege; Besitz; Mutter; Vorinstanz; Beweis; Zahlung; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Familie; Entscheid |
ZH | LC230031 | Ehescheidung | Parteien; Schmuck; Berufung; Ferien; Eltern; Kosovo; Beklagten; Klägers; Scheidung; Schweiz; Vater; Unterhalt; Gericht; Woche; Urteil; Wochen; Besuch; Rechtspflege; Besitz; Mutter; Vorinstanz; Beweis; Zahlung; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Familie; Entscheid |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.87 | - | Ehefrau; Berufung; Ehemann; Obhut; Mutter; Kinder; Eltern; Recht; Kindes; Betreuung; Elternteil; Urteil; Woche; Apos; Berufungsbeklagte; Erziehung; Gutachten; Vorinstanz; Vater; Verfahren; Wochen; Scheidung; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Parteien |
SO | ZKBER.2021.49 | - | Berufung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Unterhalt; Apos; Rechtspflege; Ehefrau; Urteil; Verfahren; Unterhalts; Arbeitsunfähigkeit; Partei; Kinder; Berufungsklägers; Berufungsverfahren; Urteils; Vorinstanz; Einkommen; Beweis; Auslagen; üglich |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 301 (5A_800/2019) | Regeste a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2). | Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung |
147 III 293 (5A_891/2018) | Regeste Art. 125 ZGB ; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Ein- und zweistufige Methode (E. 4.1). Bisheriger Methodenpluralismus (E. 4.2). Zusammenstellung der Rechtsprechung (E. 4.3). Letzte gemeinsame Lebenshaltung als Ausgangspunkt und Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe. Beweisfragen bei der ein- und bei der zweistufigen Methode (E. 4.4). Die zweistufig-konkrete Methode ist in Abkehr vom Methodenpluralismus auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes zu beachten (E. 4.5). | Unterhalt; Methode; Unterhalts; Überschuss; Urteil; Bundesgericht; Lebenshaltung; Ehegatte; Verhältnisse; Berechnung; Scheidung; Verhältnissen; Methoden; Überschussverteilung; Unterhaltes; -konkrete; Bereich; Kindes; Ehemann; Rentenalter; Ehegatten; Teilung; Einkommen; Kindesunterhalt; Sparquote; ürde |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Gut, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |
Sutter-Somm, Gut | Kommentar zur ZPO | 2016 |