CCS Art. 277 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 277 CCS dal 2024

Art. 277 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 277 B. Durata (1)

1 L’obbligo di mantenimento dura fino alla maggiore et del figlio.

2 Se, raggiunta la maggiore et , il figlio non ha ancora una formazione appropriata, i genitori, per quanto si possa ragionevolmente pretendere da loro dato l’insieme delle circostanze, devono continuare a provvedere al suo mantenimento fino al momento in cui una simile formazione possa normalmente concludersi. (2)

(1) Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).
(2) Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 7 ott. 1994, in vigore dal 1° gen. 1996 (RU 1995 1126; FF 1993 I 921).

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Art. 277 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240037PfändungBetreibungsamt; Recht; Beschwerdeführers; Entscheid; Vorinstanz; SchKG; Existenzminimum; Eingabe; Begründung; Bundesgericht; Studium; Unterhaltszahlungen; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Oberrichterin; Beschluss; Bassersdorf-Nürensdorf; Existenzminimums; Akten; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Parteien; Sinne; Ausführungen; Obergericht; Kantons; Zivilkammer
ZHPQ230071Aufhebung des Informations- und Auskunftsrechts betreffend ...Vater; Informations; Eltern; Kontakt; Sohne; Sohnes; Mutter; Kindes; Auskunft; Auskunfts; Auskunftsrecht; Informationen; Recht; Verfahren; Beschwerdegegner; Vaters; Entscheid; Informationsrecht; Elternteil; Ausbildung; Besuchsrecht; Beiständin; Vorinstanz; Schul; Volljährigkeit; Informationspflicht; Beistand; Informationsrechts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150042Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Gesuch; Mutter; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichtspräsident; Verfahren; Entscheid; Unterhalt; Beleg; Bestellung; Beurteilung; Gericht; Anspruch; Mittellosigkeit; Steuererklärung; Akten; Friedensrichteramt; Stadt; Kreise; Klage; Person; Bedürftigkeit; Rechtsbeistandes; Einkommen; Grundbetrag; Steuern; Verhältnisse; Unterlagen; Krankenkasse
ZHVO150017Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Rechtspflege; Gesuchsteller; Obergericht; Verfahren; Person; Entscheid; Obergerichtspräsident; Anspruch; Verhältnisse; Gesuchstellers; Frist; Beurteilung; Gericht; Mitwirkungspflicht; Unterhalt; Kantons; Friedensrichteramt; Kreise; Bestellung; Rechtsbeistandes; Klage; Schlichtungsverfahren; Mittellosigkeit; Bedürftigkeit; Einkommen; Mutter; Hauptsache
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 265 (5A_311/2019)
Regeste
Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB; Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Grundsätze des Kindesunterhaltes (E. 5). Das Kind hat Anspruch auf gebührenden Unterhalt (E. 5.1 und 5.2). Dieser umfasst den Barunterhalt sowie einen allfälligen Betreuungsunterhalt (E. 5.3). Er bemisst sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern (E. 5.4). Steht das Kind unter alleiniger Obhut, hat im Grundsatz der andere Elternteil den gesamten Geldunterhalt zu tragen; bei alternierender Obhut ist er von den Eltern im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen und allenfalls im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu tragen (E. 5.5). Behandlung von Mankofällen (E. 5.6). Methodik zur Unterhaltsberechnung (E. 6). Abkehr vom bisherigen Methodenpluralismus (E. 6.1). Lebenshaltungskostenmethode als Ausgangspunkt. Unzulässigkeit abstrakter Methoden, namentlich von Quotenmethoden (E. 6.2). Konkrete Methoden (E. 6.3). Unzulässigkeit der Verwendung von Tabellen (E. 6.4). Unzulässigkeit der einstufig-konkreten Methode (E. 6.5). Verbindlichkeit der zweistufig-konkreten Methode für alle Arten des Kindesunterhaltes (E. 6.6). Vorgehensweise bei der zweistufig-konkreten Methode (E. 7). Ermittlung der relevanten Einkommen (E. 7.1). Ermittlung des Bedarfes bzw. des gebührenden Unterhalts (E. 7.2). Bemessung des Unterhaltsbeitrages: Reihenfolge bei der Verteilung der Ressourcen auf die einzelnen Unterhaltskategorien und Bedarfsgrössen; Verteilung eines allfälligen Überschusses im Grundsatz nach grossen und kleinen Köpfen; Behandlung von Sparquoten (E. 7.3). Die zweistufig-konkrete Methode ist zivilstandsunabhängig anzuwenden. Besondere Verhältnisse des Einzelfalles sind zu berücksichtigen. Bei der Ausschöpfung der Erwerbskapazität besteht in Bezug auf den Kindesunterhalt eine besondere Anstrengungspflicht (E. 7.4). Anwendung der genannten Grundsätze auf den vorliegenden Fall (E. 8).
Unterhalt; Kindes; Unterhalts; Eltern; Überschuss; Betreuung; Methode; Existenzminimum; Kindesunterhalt; Verhältnis; Mutter; Elternteil; Urteil; Leistung; Betreuungsunterhalt; Verhältnisse; Vater; Barunterhalt; Leistungsfähigkeit; Kinder; FamPrach; Obhut; Verhältnissen; Kindesunterhalts
144 III 193 (5A_204/2017)Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1 SchKG; Art. 277 Abs. 2 ZGB; definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt. Ein Urteil, welches ausdrücklich die Zahlung von Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus anordnet, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel, wenn es die geschuldeten Unterhaltsbeiträge betragsmässig festlegt und deren Dauer bestimmt (E. 2.2). Recht; Rechtsöffnung; Unterhalt; Zahlung; Dispositiv; Urteil; Versäumnisentscheid; SchKG; Volljährigkeit; Unterhaltsbeiträge; Obergericht; Ziffer; Volljährigenunterhalt; Entscheid; Kantons; Schuld; Rechtsöffnungstitel; Kantonsgericht; Nidwalden; Dispositiv-Ziffer; Zahlungspflicht; Betrag; Vorinstanz; Urkunden; Ausbildung; Aufhebung; Eintritt; Versäumnisentscheids

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4618/2010RentePflege; Kinde; Kinder; Pflegekind; Quot;; Thailand; Eltern; Schweiz; Kindes; Recht; Pflegekinder; Pflegeeltern; Pflegeverhältnis; Wohnsitz; Bundes; Kinderrente; Behörde; Bewilligung; Vorinstanz; Anspruch; Alter; Beschwerdeführers; Obhut; Verwaltung; Vormundschaft; Kinderrenten; Schweizer; ändig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Büchler, Ludwig, Zivilgesetzbuch2018
Breitschmid, BohnetBasler Zivilgesetzbuch I2017