ZGB Art. 275a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 275a ZGB vom 2025

Art. 275a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 275a Information und Auskunft (1)

1 Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes benachrichtigt und vor Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kindes wichtig sind, angehört werden.

2 Sie können bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einholen.

3 Die Bestimmungen über die Schranken des persönlichen Verkehrs und die Zuständigkeit gelten sinngemäss.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 275a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230071Aufhebung des Informations- und Auskunftsrechts betreffend ...Vater; Informations; Eltern; Kontakt; Sohne; Sohnes; Mutter; Kindes; Auskunft; Auskunfts; Auskunftsrecht; Informationen; Recht; Verfahren; Beschwerdegegner; Vaters; Entscheid; Informationsrecht; Elternteil; Ausbildung; Besuchsrecht; Beiständin; Vorinstanz; Schul; Volljährigkeit; Informationspflicht; Beistand; Informationsrechts
ZHLC230030Abänderung ScheidungsurteilKinder; Antrag; Recht; Vorinstanz; Kindsmutter; Klägers; Gericht; Berufung; Verfahren; Beklagten; Sorge; Scheidung; Parteien; Entscheid; Kindern; Protokoll; Unterhalt; Bezirksrichter; Bezirksgericht; Anträge; Einkommen; Kontakt; Begründung; Abänderung; Scheidungsurteil; Arbeit; Alimente; Obhut; ürde
Dieser Artikel erzielt 54 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.175KindesschutzmassnahmenKindsmutter; Tagesmutter; Tochter; Kindes; Beiständin; Kinder; Recht; Diakonie; Entscheid; Olten-Gösgen; Massnahme; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Pflege; Eltern; Kontakt; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Spiel; Sorge; Kindsvater; Massnahmen; Verwaltung
SOVWBES.2019.64Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht / UnterbringungKinder; Kindes; Schule; Entscheid; Olten; Gösgen; Recht; Olten-Gösgen; Massnahme; Familie; Eltern; Gefährdung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Erziehung; Situation; Ziffer; Kindern; Massnahmen; Entzug; Beistand; Schweiz; ünde
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.