Art. 271 CPS de 2025

Art. 271 Actes exécutés sans droit pour un État étranger (1)
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 271 Actes exécutés sans droit pour un État étranger (1)
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180040 | Forderung | Insolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Beklagte; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Richt; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Stück; Leistung; Parteien; Grundstück; Vermögens; Vertrag |
ZH | HG180066 | Datenschutz | Daten; Recht; Person; Beklagten; Personen; Behörden; Parteien; Urteil; Gericht; Personendaten; Bundesgericht; Datenschutz; Interesse; Verfahren; US-Behörde; Ausland; US-Behörden; Parteientschädigung; Verbot; Persönlichkeit; Datenübermittlung; Bekanntgabe; Fünftel; Massnahme; Klage; Bundesgerichts; Verfahren; Datenbekanntgabe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 66 (6B_216/2020) | Regeste Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ; verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Der Straftatbestand soll die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz verhindern und das staatliche Machtmonopol sowie die schweizerische Souveränität schützen (E. 1.4.1). Eine Handlung, die mit einer Verletzung oder Umgehung des schweizerischen oder internationalen Amts- oder Rechtshilferechts einhergeht bzw. die gemäss Amts- und Rechtshilferecht im Zuständigkeitsbereich einer schweizerischen Behörde bzw. Amtsperson liegt, wird von Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst. Die Herausgabe von Informationen und Unterlagen, die in der Schweiz einzig auf hoheitliche Anordnung hin rechtmässig herausgegeben werden dürfen, tangiert das von Art. 271 StGB geschützte Rechtsgut. Betroffene dürfen nur Akten herausgeben, über die sie frei verfügen dürfen. Nicht frei verfügt werden darf über nicht öffentlich zugängliche, identifizierende Informationen über Dritte (E. 1.4.2). Dass die herauszugebenden Informationen bestimmungsgemäss auch in einem Drittstaat gespeichert sind, führt zu keiner anderen Beurteilung (E. 1.4.3). | Handlung; Schweiz; HUSMANN; Staat; Daten; Behörde; Rechtshilfe; Urteil; Verfahren; Handlungen; Informationen; Kunden; Recht; ROSENTHAL; Gebiet; Bewilligung; Bundesstrafgerichts; Ausland; Unterlagen; Kammer; MARKUS; GOUGH; OESTERHELT/FRACHEBOUD; Bundesanwaltschaft; Drittstaat; GAUTHEY/MARKUS; Behörden |
133 I 234 (1B_87/2007) | Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2). Regeste b Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit den im vorliegenden Fall zu erörternden Fragen nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise auseinandergesetzt hat und sich der Beschwerdeführer daher zur Beschwerde veranlasst sehen konnte (E. 3). | Behörde; Behörden; Staat; Recht; Auslieferung; Beamte; Schweiz; Beschwerdeführers; Dominikanische; Republik; Kanton; Kantons; Dominikanischen; Souveränität; Interpol; Verfahren; Verhaftung; Santo; Domingo; Ausland; Beamten; Staates; Überstellung; Gericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3843/2019 | Amtshilfe | ühren; Urteil; Amtshilfe; Steuer; Person; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; BVGer; Staat; CH-US; Informationen; Recht; CH-Bank; Amtshilfeersuchen; Konto; Abkommen; Formular; Vorinstanz; Verfahren; Anhaltspunkte; Hinweis; Personen; Domizilgesellschaft; Daten; Schweiz; Schlussverfügung; Bundesverwaltungsgericht; ässig |
A-1683/2016 | Amtshilfe | Verfügung; Bundes; Bewilligung; Beschwer; Beschwerde; Recht; Daten; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Interesse; Recht; Schweiz; Beschwerdeführers; Urteil; Übermittlung; Bezug; Person; Vorinstanz; Entscheid; Interessen; Behörde; Bundesgesetz; Parteien |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2022.53 | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Apos;; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Richt; Urteil; Handlung; Busse; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Zahlung; Täter; Mahnung; Bussen; Geldstrafe; Verfahrenskosten; ührt | |
SK.2021.34 | Recht; Bundes; Staat; Schweiz; Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Urteil; Verfahrens; Zahlung; Person; Bundesstrafgericht; Ersatzforderung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gericht; Über |
Autor | Kommentar | Jahr |
Markus | Basler Kommentar Strafrecht II | 2013 |
David Rosenthal, Markus | Hand zum Datenschutzgesetz sowie weiteren ausgewählten Bestimmungen | 2008 |