Tabaksteuergesetz (TStG) Art. 27

Zusammenfassung der Rechtsnorm TStG:



Das schweizerische Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren, um den Konsum zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Es enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Bekämpfung von Schmuggel. Das Gesetz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überwacht und Verstösse können zu Geldstrafen führen.

Art. 27 TStG vom 2025

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Art. 27 Festlegung
der Produzentenpreise
(1)

Der Bundesrat setzt nach Anhören der beteiligten Kreise die Produzentenpreise nach Sorten und Qualitäten sowie die Zuschläge für die Übernahme- und Fermentationskosten fest.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 31 des BG vom 9. Okt. 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen, in Kraft seit 1. Jan. 1993 (AS 1993 325).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2696/2010Asylgesuch aus dem Ausland und EinreisebewilligungVerfahren; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Akten; Urteil; Türkei; Einreise; Sinne; Gericht; Verfügung; Schweiz; Kassationshof; Urteile; Verfolgung; Sachverhalt; Asylgesuch; Kopie; Person; Schutz; ührt
D-3027/2011Asylgesuch aus dem Ausland und EinreisebewilligungVerfahren; Verfahren; Recht; Gericht; Beschwerdeführer; Urteil; Untersuchungshaft; Beschwerdeführers; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Einreise; Verfolgung; Person; Recht; Asylgesuch; Kopie; Sinne; Gesetz; Türkei; Polizei; Propaganda; Sachverhalt; Urteil; Vorinstanz; Einreisebewilligung; Verfügung