Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
Art. 27 BV vom 2024
Art. 27 Wirtschaftsfreiheit
1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.
2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 27 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF220019 | Vorsorgliche Massnahmen | Berufung; Gesuch; Praxis; Gesuchs; Gesellschaft; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; ärztliche; Recht; Verpflichten; Strasse; Androhung; Ordnungsbussen; Bestrafung; Verpflichten; -strasse; Massnahme; Einfache; Gesellschafter; Standort; Ausüben; Entscheid; Massnahmen; Fortführung; Berufungsklägers; Partei; Gesuchstellers |
ZH | VR210002 | Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe ... | Setze; Tierung; Akkreditierung; Rekurrentin; Rekurs; Bereich; Rekursgegnerin; Sprachdienstleistung; Übersetzen; Dolmetschen; Person; Sprache; Personen; Rungsverfahren; Akkreditierungsverfahren; Übersetzer; Fachgruppe; Sprachen; Englisch; Spanisch; Staat; Staatsanwalt; Übersetzerin; Dolmetscher; Akkreditiert; Übersetzung; Dolmetschende; Antrag; Bedarfs |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR180002 | Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KA170058-O) vom 15. Januar 2018 | |
ZH | VR130009 | Rekurs gegen den Beschluss KA130072 der Fachgruppe Dolmetscherwesen vom 30. September 2013 | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 423 (9C_132/2021) | Regeste a Art. 1 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall; Art. 1 EOG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 ATSG und Art. 24 Abs. 1 EOG (e contrario). Im Gegensatz zur Zuständigkeit bei Beschwerden gegen Verfügungen und Einspracheentscheide kantonaler Ausgleichskassen (Urteil 9C_738/2020 vom 7. Juni 2021 E. 3) ist bei Entscheiden von Verbandsausgleichskassen betreffend den Corona-Erwerbsersatz das kantonale Versicherungsgericht am Wohnsitz der Versicherten bzw. des beschwerdeführenden Dritten örtlich zuständig (E. 1). | Verordnung; Covid; Covid-; Selbstständigerwerbende; -Verordnung; Erwerbsausfall; Bundes; Beschwerde; Anspruch; Selbstständigerwerbenden; Erwerbsersatz; Bundesrat; Corona-Erwerbsersatz; Massnahme; Massnahmen; Wirtschaft; Recht; Beschwerdeführerin; Einkommen; Indirekt; Wirtschaftsfreiheit; Aufgr; Wirtschaftlich; Regel; Regelung; Coronavirus; Gesundheit; Wirtschaftliche; Ärzte; Bundesrates |
146 V 28 (9C_249/2019) | Art. 53d Abs. 1 BVG ; Art. 27h Abs. 1 BVV 2 in der vom 1. Januar 2005 bis 31. Mai 2009 geltenden Fassung; Teilliquidation; Anspruch auf Wertschwankungsreserven. Eine (anschluss-)vertragliche Regelung, die bei einer Teilliquidation (mit Stichtag 31. Dezember 2006) eine Teilung der Wertschwankungsreserven unabhängig von der Art der übertragenen Mittel - mithin auch bei Barabgeltung - vorsieht, verletzt weder aArt. 27h BVV 2 noch das Gleichbehandlungsgebot (E. 4.3 und 4.4). | Wertschwankungsreserven; Beschwerde; Vorsorge; Anspruch; Teilliquidation; AArt; Pensionskasse; Abgangsbestand; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung; übertragen; Ansprüche; Recht; Wortlaut; Bildet; Punkt; Regelung; Schloss; Entscheid; Abgangsbestands; Revision; Schwankungsreserven; Urteil; Gleichbehandlungsgebot; Berufliche; BVG-Revision; Beschwerdeführer; Wertschwankungsreserven; Vertragliche; Stichtag |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5720/2019 | Betriebsbewilligungen | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Betrieb; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Arzneimittel; Swissmedic; Vertrauen; Trauenswürdigkeit; Vertrauenswürdigkeit; Massnahme; Sistierung; Betriebsbewilligung; Person; Verordnung; Rechtliche; Urteil; Voraussetzung; Verfügung; Bewilligung; Verfahren; Heilmittel; Nisch; Gebühr; Verfahrens; Verantwortliche |
C-5710/2019 | Betriebsbewilligungen | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betrieb; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Swissmedic; Arzneimittel; Vertrauen; Trauenswürdigkeit; Vertrauenswürdigkeit; Massnahme; Sistierung; Verordnung; Betriebsbewilligung; Person; Rechtliche; Voraussetzung; Bewilligung; Urteil; Verfahren; Heilmittel; Verfügung; Verfahren; Gebühr; Nisch; Verantwortliche; Gesundheit |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2020.41 | Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR). Aufschiebende Wirkung (Art. 28 Abs. 5 VStrR). | Beschwerde; Turnes; Recht; Flurin; Verfahren; Bundes; Beschlagnahme; Rechtsanwalt; Interesse; Verfahren; Interessen; Beschwerdekammer; Interessenkonflikt; Beschwerdef?hrer; Verf?gung; Bundesstrafgericht; Beschwerdef?hrerin; Spielsalon; Gericht; Verteidiger; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeentscheid; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Person; Verteidigung; Ziffer; Untersuchung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
FELIX UHLMANN | Basler Kommentar, Bundesverfassung | 2015 |
FELIX UHLMANN | Basler Kommentar, Bundesverfassung | 2015 |