Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 27

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 27 BV vom 2024

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Art. 27 Wirtschaftsfreiheit

1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.

2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 27 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220019Vorsorgliche MassnahmenBerufung; Gesuch; Praxis; Gesuchs; Gesellschaft; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Recht; Androhung; Ordnungsbussen; Bestrafung; -strasse; Massnahme; Gesellschafter; Standort; Entscheid; Massnahmen; Fortführung; Berufungsklägers; Gesuchstellers; Gesellschaftsvertrag; Parteien; Anspruch; Zusammenarbeit; ärztlichen
ZHVR210002Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe ...Akkreditierung; Rekurrentin; Rekurs; Bereich; Rekursgegnerin; Sprachdienstleistung; Übersetzen; Dolmetschen; Person; Sprache; Personen; Akkreditierungsverfahren; Übersetzer; Fachgruppe; Sprachen; Englisch; Spanisch; Staat; Staatsanwalt; Übersetzerin; Dolmetscher; Übersetzung; Dolmetschende; Antrag; Bedarfs; Sprachdienstleistungsverordnung; Richtlinie
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180002Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KA170058-O) vom 15. Januar 2018Dolmetscher; Rekurrentin; Rekurs; Rekursgegnerin; Dolmetscherverzeichnis; Bundes; Kanton; Bundesgericht; Recht; Kantons; DolmV; Eintragung; Sinne; Dolmetscherverordnung; Wirtschaftsfreiheit; Über; Bewährung; Beschluss; Antrag; Entscheid; Beweis; Gericht; Löschung; Verfahren; Sprache; Dolmetschen; Eignung; Bundesgerichts
ZHVR130009Rekurs gegen den Beschluss KA130072 der Fachgruppe Dolmetscherwesen vom 30. September 2013Dolmetscher; Rekurs; Recht; Rekurrent; Rekursgegnerin; Dolmetscherverzeichnis; Kanton; Dolmetscherverordnung; Rekurrenten; Beschluss; Anspruch; Qualifikationen; Ermessen; Recht; Fähigkeiten; Wirtschaftsfreiheit; Mediation; Sinne; Lizentiat; Rechtswissenschaften; Kantons; Sprache; Chancengleichheit; Eintrag; Master; Schweiz; Dolmetscherwesen; Eintragung; Albanisch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 423 (9C_132/2021)
Regeste
 a Art. 1 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall; Art. 1 EOG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 ATSG und Art. 24 Abs. 1 EOG (e contrario). Im Gegensatz zur Zuständigkeit bei Beschwerden gegen Verfügungen und Einspracheentscheide kantonaler Ausgleichskassen (Urteil 9C_738/2020 vom 7. Juni 2021 E. 3) ist bei Entscheiden von Verbandsausgleichskassen betreffend den Corona-Erwerbsersatz das kantonale Versicherungsgericht am Wohnsitz der Versicherten bzw. des beschwerdeführenden Dritten örtlich zuständig (E. 1).
ändig; Verordnung; Covid; Covid-; Selbstständigerwerbende; -Verordnung; Erwerbsausfall; Bundes; Selbstständigerwerbenden; Erwerbsersatz; Bundesrat; Corona-Erwerbsersatz; Anspruch; Massnahme; Massnahmen; Wirtschaft; Recht; Einkommen; Wirtschaftsfreiheit; Regel; Regelung; Coronavirus; Gesundheit; Ärzte; Bundesrates; ätig
146 V 28 (9C_249/2019) Art. 53d Abs. 1 BVG ; Art. 27h Abs. 1 BVV 2 in der vom 1. Januar 2005 bis 31. Mai 2009 geltenden Fassung; Teilliquidation; Anspruch auf Wertschwankungsreserven. Eine (anschluss-)vertragliche Regelung, die bei einer Teilliquidation (mit Stichtag 31. Dezember 2006) eine Teilung der Wertschwankungsreserven unabhängig von der Art der übertragenen Mittel - mithin auch bei Barabgeltung - vorsieht, verletzt weder aArt. 27h BVV 2 noch das Gleichbehandlungsgebot (E. 4.3 und 4.4). Wertschwankungsreserven; Vorsorge; Anspruch; Teilliquidation; Pensionskasse; Abgangsbestand; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung; Ansprüche; Recht; Wortlaut; Regelung; Punkt; Entscheid; Abgangsbestands; Revision; Schwankungsreserven; Urteil; Gleichbehandlungsgebot; BVG-Revision; Stichtag; Rückstellungen; Vorsorgeeinrichtungen; Bundesgericht; Vorinstanz; Risiken; Stiftung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5720/2019BetriebsbewilligungenVorinstanz; Recht; Betrieb; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Arzneimittel; Swissmedic; Vertrauen; Vertrauenswürdigkeit; Massnahme; Sistierung; Betriebsbewilligung; Person; Verordnung; Voraussetzung; Verfügung; Bewilligung; Verfahren; Heilmittel; Gebühr; Verfahrens; Gesundheit; Urteil; Interesse; Voraussetzungen
C-5710/2019BetriebsbewilligungenVorinstanz; Betrieb; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Swissmedic; Arzneimittel; Vertrauen; Vertrauenswürdigkeit; Massnahme; Sistierung; Verordnung; Betriebsbewilligung; Person; Voraussetzung; Bewilligung; Verfahren; Heilmittel; Verfügung; Verfahren; Gebühr; Gesundheit; Interesse; Voraussetzungen; Urteil; Zustand; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2020.41Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR). Aufschiebende Wirkung (Art. 28 Abs. 5 VStrR).Turnes; Flurin; Recht; Verfahren; Bundes; Rechtsanwalt; Beschlagnahme; Verfahren; Interesse; Interessen; Beschwerdekammer; Interessenkonflikt; Bundesstrafgericht; Verfügung; Spielsalon; Verteidiger; Gericht; Beschwerdeverfahren; Beschluss; VStrR; Beschwerdeentscheid; Bundesstrafgerichts; Verteidigung; Person; Aussage; Untersuchung; Erwägung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Bundesverfassung2015
-Basler Kommentar zur Bundesverfassung2015