143 III 173 (4A_52/2017) | Art. 267 Abs. 1 OR, 297 Abs. 5 SchKG; Nachlassstundung; Sistierung der Verfahren über Nachlassforderungen. Der Rückgabeanspruch des Vermieters nach aufgelöstem Mietverhältnis ist keine Nachlassforderung; dementsprechend kann der Mieter, dem eine Nachlassstundung gewährt wurde, die Sistierung des Ausweisungsverfahrens nicht verlangen (E. 6 und 7). | édure; éfendeurs; éance; évacuation; être; éances; éfinitif; Arrêt; ébiteur; Extrait; Sistierung; Lassstundung; Genève; évue; Tribunal; Emblée; étent; ésentement; éré; ément; Assainissement; Autorise; Urteilskopf; Regeste; SchKG;; Lassstundung;; Verfahren; Lassforderungen; Rückgabeanspruch; Vermieters |
118 II 50 | Art. 261 Abs. 2 lit. a, 271a Abs. 3 lit. a, 274d Abs. 3 OR; Mietrecht; Untersuchungsgrundsatz; dringender Eigenbedarf. 1. Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes im kantonalen Rechtsmittelverfahren (E. 2a). 2. Dringender Eigenbedarf, bei dessen Vorliegen die Kündigungssperrfrist nicht gilt, setzt keine Wohnungsnot des Vermieters voraus, sondern kann auch dann gegeben sein, wenn es ihm aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist, auf die Benutzung der vermieteten Wohnung zu verzichten (E. 3 und 4). | Eigenbedarf; Vermieter; Wohnung; Eigenbedarfs; Kündigung; Mietverhältnis; Erstreckung; Vermieters; Recht; Votum; Justizkommission; AmtlBull; Mieter; Interesse; Entscheid; Mietverhältnisses; Eigentümer; Umstände; Mieters; Mietzins; Urteil; Sachverhalt; Verfahren; Dringlichkeit; Berufung; Einzelrichter; Bundesgericht |