Art. 266 ZGB vom 2024
Art. 266 B. Adoption einer volljährigen Person (1)
1 Eine volljährige Person darf adoptiert werden, wenn:1. sie aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen dauernd hilfsbedürftig ist und die adoptionswilligen Personen ihr während mindestens eines Jahres Pflege erwiesen haben;2. die adoptionswilligen Personen ihr während ihrer Minderjährigkeit mindestens ein Jahr lang Pflege und Erziehung erwiesen haben; oder3. andere wichtige Gründe vorliegen und sie während mindestens eines Jahres mit den adoptionswilligen Personen im gleichen Haushalt gelebt hat.
2 Im Übrigen sind die Bestimmungen über die Adoption Minderjähriger sinngemäss anwendbar; ausgenommen davon ist die Bestimmung über die Zustimmung der Eltern.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016 (Adoption), in Kraft seit 1. Jan. 2018 ([AS 2017 3699]; [BBl 2015 877]).
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 V 182 (9C_212/2007) | Art. 37 Abs. 5, Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 89bis Abs. 6 ZGB; Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 16 Abs. 1 FZV; Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen. Für die Auszahlung der Altersleistungen nach Art. 16 Abs. 1 FZV infolge Erreichens der Altersgrenze ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten nicht vorausgesetzt (E. 4). | Zustimmung; Vorsorge; Freizügigkeit; Auszahlung; Altersleistung; Kapital; Berufliche; Altersleistungen; Beruflichen; Beschwerde; Schriftlich; Schriftliche; Ehegatten; Ehemann; Zustimmungserfordernis; Freizügigkeitsstiftung; Bereich; Barauszahlung; Kapitalabfindung; Setze; Freizügigkeitskonto; Gericht; BVG-Revision; Leistungen; Recht; Altersguthaben; Reglement; Verordnung; Hinterlassenen; Weitergehende |
133 III 175 (4C.372/2006) | Mieterausweisung; offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung; Verhältnis von Art. 271 OR und Art. 2 Abs. 2 ZGB. Art. 271 OR stellt eine lex specialis zu Art. 2 Abs. 2 ZGB dar. Auch eine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung muss daher innerhalb der Verwirkungsfrist von 30 Tagen angefochten werden. Unterlässt der Mieter die Anfechtung, kann er die Rüge des offensichtlichen Rechtsmissbrauchs im Ausweisungsverfahren nicht mehr erheben (E. 3). | Kündigung; Recht; Miete; Mieter; Rechtsmissbrauch; Rechtsmissbräuchlich; Missbräuchliche; Berufung; Rechtsmissbräuchliche; Mietrecht; Beklagten; Anfechtung; Verwirkungsfrist; Rechtsmissbrauchs; Obergericht; Vorbem; Droit; Rechtsfolge; Urteil; Entscheid; Zürcher; Kommentar; Congé; Aufl; Mietrecht; Nichtigkeit; Mieters; Specialis; Werden; Formular |