Art. 263 Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit
1 Wer infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig ist und in diesem Zustand eine als Verbrechen oder Vergehen bedrohte Tat verübt, wird mit Geldstrafe bestraft. (1)
2 Hat der Täter in diesem selbstverschuldeten Zustand ein mit Freiheitsstrafe als einzige Strafe bedrohtes Verbrechen begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (2)
(1) Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210368 | Vorsätzliche Tötung etc. | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Privatklägerin; Lichen; †G; Beschwerde; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Higkeit; Aussagen; Fähigkeit; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Prof; Positiv; Berufung; Massnahme; Habe; Dossier; Verfahren; Schuldfähigkeit |
ZH | SB170302 | Mord | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Vorinstanz; Verteidigung; Higkeit; Schlagen; Berufung; †D; Privatklägerin; Schuld; Recht; Verletzung; Urteil; Geschlagen; Stehende; Sinne; Vorstehend; Gutachten; Verletzungen; Aussagen; Vorstehende; Lasse; Staat; Massnahme; Tatbestand; Wohnung; Staatsanwalt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2004.00089 | Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger Verfahrensdauer | Beschwerde; Zurechnungsfähig; Beschwerdeführer; Entscheid; Rekurs; Voraussetzungen; Erfüllt; StGB; Wäre; Rechtlich; Verstoss; Werden; Regierungsrat; Rekursverfahren; Erhoben; Zurechnungsfähigkeit; Aufgr; Zitierten; Vorliegenden; Verfügung; Zusammenhang; Gesetzliche; Massnahme; Beschwerdegegnerin; Zustellung; Bundesgericht; Kammer; Erwägung:; Auffangtatbestandes; Bestraft; |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 202 | Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2). | Kanton; Gerichtsstand; Gesetzliche; Gesetzlichen; Nidwalden; Abweichen; Taten; Kantons; Verhöramt; Gallen; Kantone; Schwergewicht; Anklagekammer; Begangen; Vorliegen; Rechtfertigt; Urteil; Prozessökonomischen; Gründen; Kantonen; Verübt; Besonderen; Anzahl; Drängt; Vorliegende; SCHWERI; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Bern; Behörden |
129 II 92 | Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 VZV, Art. 12 und 263 StGB; Führerausweisentzug, Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Die Anordnung eines Warnungsentzugs setzt - abgesehen vom Tatbestand der Verwendung eines Motorfahrzeugs zur Begehung eines Verbrechens oder mehrfacher vorsätzlicher Vergehen (Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG) - eine schuldhaft begangene Verkehrsregelverletzung voraus (E. 2.1). Diese Voraussetzung ist bei der Verurteilung eines Täters wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Allenfalls kommt ein Sicherungsentzug in Betracht (E. 2.2). | Warnung; Warnungs; Verkehr; Warnungsentzug; Verkehrsregelverletzung; Beschwerde; Führer; Obergericht; Führerausweis; Strassen; Verschuldete; Kantons; Selbstverschuldeter; Sicherungsentzug; Betracht; Entscheid; Entzug; Begangen; Verschulden; Urteil; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verübung; Mehrfacher; Schuldhaft; Begangene; Voraussetzung; Verurteilung; Unzurechnungsfähigkeit; Polizeidirektion; Führerausweises |