Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Art. 262 SchKG vom 2024
Art. 262 Verfahrenskosten (1)
1 Sämtliche Kosten für Eröffnung und Durchführung des Konkurses sowie für die Aufnahme eines Güterverzeichnisses werden vorab gedeckt.
2 Aus dem Erlös von Pfandgegenständen werden nur die Kosten ihrer Inventur, Verwaltung und Verwertung gedeckt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 ([AS 1995 1227]; [BBl 1991 III 1]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 262 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP180009 | Aussonderung | Konkurs; Mercedes; Konkursit; Vorinstanz; Berufung; Zeuge; Eigentum; Aussage; Fahrzeug; Konkursiten; Besitz; Klägers; Zeugen; Besitzes; Recht; Ausgeführt; Habe; Beweis; Schenkung; Entscheid; Ausgeführt; Aussagen; übertragen; Beklagten; Konkursverwaltung; Partei; Willen; Berufungsverfahren; Parteien |
ZH | PS170100 | Konkurseröffnung / Kostenvorschuss / Kostenbeschwerde | Konkurs; Gläubigerin; Beschwerde; Kostenvorschuss; Frist; Schuldnerin; SchKG; Vorinstanz; Leistung; Kostenvorschusses; Verfügung; Gericht; Obergericht; Bülach; Kanton; Verfahren; Bezirksgericht; Entscheid; Bundesgericht; Kantons; Urteil; Fortan; Forderung; Betreibung; Dispositiv; Ziffer; Konkursverfahren; Konkurskosten; Vorschuss; Gesuch |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2008/57 | Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). | |
LU | A 03 192 | § 95 StG; Art. 219 Abs. 4, 262 SchKG. Steuerforderung als Konkursforderung oder Masseschuld. Minimalsteuer. Steuern, bei denen der sie auslösende Sachverhalt bis zur Konkurseröffnung entstanden ist, sind Konkursforderungen. Ist der steuerauslösende Sachverhalt erst nach der Konkursöffnung entstanden, handelt es sich um eine Masseschuld. Durch die Konkurseröffnung wird kein neuer steuerrelevanter Sachverhalt geschaffen. Die Veranlagung einer Minimalsteuer nach Konkurseröffnung als Ersatzsteuer allein gestützt auf die Konkurseröffnung ist daher ausgeschlossen. | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 628 (5A_170/2012) | Art. 17 SchKG; Berechtigung zur SchKG-Beschwerde. Berechtigung der ausländischen Konkursmasse zur SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid, Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse an einen kollozierten Gläubiger abzutreten (E. 4). Regeste b Art. 170 Abs. 1 und Art. 172 Abs. 1 IPRG; Art. 260 Abs. 1 und 2 SchKG; Art. 262 Abs. 2, Art. 144 Abs. 3 und Art. 131 Abs. 1 SchKG sowie Art. 85 KOV; Abtretung der Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse. Teilweise Abtretung der Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse an die Pfandgläubiger (Art. 172 Abs. 1 lit. a IPRG) an Zahlungs statt und Abtretung des Überschusses an die privilegierten Gläubiger (Art. 172 Abs. 1 lit. b IPRG) beziehungsweise an die ausländische Konkursmasse, wenn es an solchen Gläubigern fehlt (E. 5). | Failli; Créancier; Faillite; Créanciers; Masse; Droit; Consid; Créance; Cession; Ancillaire; Privilégié; Créances; Colloqué; étrangère; Privilégiés; Gagiste; Droits; Ratio; été; être; N'est; Prétention; Réalisation; Suisse; L'administration; International; Commentaire; Contre; Débiteur; Konkurs |
129 III 200 | Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks im Konkurs; Verteilung des Erlöses (Art. 262 SchKG). Die Mehrwertsteuer, die bei der Verwertung eines Grundstücks anfällt, ist aus dem Erlös des betreffenden Grundstücks vorab zu decken (E. 2).
| Mehrwertsteuer; Konkurs; Verwertung; Steuer; Beschwerde; Mehrwertsteuerforderung; Grundstückgewinnsteuer; Verteilung; Verwertungskosten; Verteilungsliste; Beschwerdeführerin; Urteil; Grundstücks; SchKG; Erlös; Eidgenössischen; Steuerverwaltung; Schuldbetreibung; Seien; Recht; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Zusammenhang; Erwägungen; Verwaltungs; Ziffer; Behandlung; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Rangprivilegierung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5172/2014 | Staatshaftung (Bund) | Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdef?hrer; Beschwerdef?hrer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verf?gung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gl?ubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Forderung; Verfahrens; W?re; Gesellschaft |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2011.34 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Konkurs; FINMA; Verfahren; Beamte; Nichtanhandnahme; Recht; Rechtlich; Beamten; Nichtanhandnahmeverf?gung; Veruntreuung; Rechtliche; Unrechtm?ssig; Aufwand; Beschwerdef?hrerin; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Basel; Verm?genswerte; Entsch?digung; Amtsmissbrauch; Beschwerdekammer; H?he; Tatbestand; Untersuchung; Kanton |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Bauer | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 2017 |
Staehelin | Basler Kommentar, 2. Aufl. | 2010 |