ZGB Art. 260c -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 260c ZGB vom 2025

Art. 260c Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 260c Klagefrist (1)

1 Die Klage ist binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem der Kläger von der Anerkennung und von der Tatsache Kenntnis erhielt, dass der Anerkennende nicht der Vater ist oder dass ein Dritter der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat, oder seitdem er den Irrtum entdeckte oder seitdem die Drohung wegfiel, in jedem Fall aber vor Ablauf von fünf Jahren seit der Anerkennung.

2 Die Klage des Kindes kann in jedem Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit erhoben werden. (2)

3 Nach Ablauf der Frist wird eine Anfechtung zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 260c Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRC140001Bereinigung Zivilstandsregister (Anordnung DNA-Gutachten)Recht; Mutter; Beklagten; Mutterschaft; Vorinstanz; Vater; Verfügung; Verfahren; Vaterschaft; Berichtigung; Person; Entscheid; Personenstand; Schweiz; Interesse; Eintragung; Kindes; Klage; Zivilstandsregister; Wangenschleimhautabstrich; Anfechtung; Schweizer; Parteien; Beklagter; Bereinigung; Gericht; ürde
ZHLZ150001VaterschaftBeklagten; Vater; Klage; Anfechtung; Berufung; Kindsmutter; Mutter; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Frist; Gericht; Anerkennung; Vaterschaft; Sinne; Abstammungsgutachten; Drohung; Anerkennende; Kläger; Rechtsmittel; Bundesgericht; Parteien; Berufungskläger; Verfügung; Gerichtskosten; Parteientschädigung; Klägers; Zweifel; Irrtum
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.15 (AG.2015.775)Anfechtung KindsverhältnisBerufung; Berufungskläger; Vater; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Klage; Vaterschaft; Kindes; Geburt; Frist; Berufungsbeklagten; Ehemann; Honorar; Anfechtung; Zivilgericht; Berufungsklägers; Gericht; Zeitpunkt; Verhandlung; Vorinstanz; Auslagen; Zivilgerichts; Eingabe; Vertreter; Zweifel; Umstände
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.