DSG Art. 26 - Einschränkungen des Auskunftsrechts
Einleitung zur Rechtsnorm DSG:
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in der Schweiz regelt den Schutz personenbezogener Daten, um die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen zu gewährleisten. Es legt Grundsätze für die Verarbeitung von Daten fest, regelt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten und gewährt Personen Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Das DSG gilt für öffentliche und private Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und sieht Sanktionen für Verstösse gegen die Datenschutzbestimmungen vor.
Art. 26 DSG vom 2023
Art. 26 Einschränkungen des Auskunftsrechts
1 Der Verantwortliche kann die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn:
a. ein Gesetz im formellen Sinn dies vorsieht, namentlich um ein Berufsgeheimnis zu schützen;b. dies aufgrund überwiegender Interessen Dritter erforderlich ist; oderc. das Auskunftsgesuch offensichtlich unbegründet ist, namentlich wenn es einen datenschutzwidrigen Zweck verfolgt, oder offensichtlich querulatorisch ist.2 Darüber hinaus ist es in den folgenden Fällen möglich, die Auskunft zu verweigern, einzuschränken oder aufzuschieben:
a. Der Verantwortliche ist eine private Person und die folgenden Voraussetzungen sind erfüllt:1. Überwiegende Interessen des Verantwortlichen erfordern die Massnahme.2. Der Verantwortliche gibt die Personendaten nicht Dritten bekannt.b. Der Verantwortliche ist ein Bundesorgan, und eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:1. Die Massnahme ist wegen überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz, erforderlich.2. Die Mitteilung der Information kann eine Ermittlung, eine Untersuchung oder ein behördliches oder gerichtliches Verfahren gefährden.3 Unternehmen, die zum selben Konzern gehören, gelten nicht als Dritte im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2.
4 Der Verantwortliche muss angeben, weshalb er die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.