Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 259a OR vom 2025

Art. 259a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 259a Rechte
des Mieters 1. Im
Allgemeinen

1 Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im vertragsgemässen Gebrauch der Sache gestört, so kann er verlangen, dass der Vermieter:

  • a. den Mangel beseitigt;
  • b. den Mietzins verhältnismässig herabsetzt;
  • c. Schadenersatz leistet;
  • d. den Rechtsstreit mit einem Dritten übernimmt.
  • 2 Der Mieter einer unbeweglichen Sache kann zudem den Mietzins hinterlegen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 259a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPD220004Forderung aus MietverhältnisFenster; Recht; Lärm; Vorinstanz; Mangel; Verkehr; Schlaf; Lärmschutz; Beschwerde; Gebrauch; Immissionsgrenzwert; Lärmschutzverordnung; Dezibel; -strasse; Messung; Schlafzimmer; Verkehrs; Wohnung; Zimmer; Entscheid; Gericht; Verkehrslärm; Immissionsgrenzwerte; Sanierung; Schlafzimmern; Beschwerdeverfahren; Zustand
    ZHRT210081RechtsöffnungGesuchs; Mietzins; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Mietsache; Herabsetzung; Mietvertrag; Vermieter; Leistung; Mangel; Restaurant; Vorinstanz; SchKG; Vertrag; Betreibung; Miete; Massnahmen; COVID; Mieter; Urteil; Entscheid; Betrieb; Mietzinsherabsetzung; Zeitraum; Herabsetzungserklärung; Mietzinse; Mängel
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBES.2022.139-Miete; Mieter; Gebrauch; Mietobjekt; Mangel; Vermieter; Betrieb; Mängel; Gebrauchs; Vorinstanz; Schliessung; Mieters; Mietvertrag; Beschwerdegegner; Geschäft; Erwägung; Parteien; Offenhaltung; Entscheid; Mieterin; Mietsache; Risiko; Urteil; Mietobjekts; ühre
    SOZKBER.2021.55-Berufung; Gesuch; Gesuchs; Strom; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Verfügung; Mieter; Gesuchsteller; Recht; Entscheid; Mietzins; Berufungsbeklagten; Frist; Massnahmen; Mietobjekt; Verfügungsanspruch; Berufungsschrift; Entscheids; Anordnung; Vermieter; Mietvertrag; ältnismässig
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