Art. 258 Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags bei Übergabe der Sache
1 Übergibt der Vermieter die Sache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Mängeln, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so kann der Mieter nach den Artikeln 107–109 über die Nichterfüllung von Verträgen vorgehen.
2 Übernimmt der Mieter die Sache trotz dieser Mängel und beharrt er auf gehöriger Erfüllung des Vertrags, so kann er nur die Ansprüche geltend machen, die ihm bei Entstehung von Mängeln während der Mietdauer zustünden (Art. 259a–259i).
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210250 | Forderung | Vertrag; Vertrags; Miete; Partei; Mietobjekt; Mieter; Betrieb; Lichkeit; Mangel; Vermieter; Parteien; Unmöglichkeit; Mietvertrag; Betriebsschliessung; Leistung; Massnahmen; Geschäfts; Urteil; Aufgr; Betriebsschliessungen; Gebrauch; Vereinbart; Pandemie; Angeordnet; Betrieb; Behördlich; Coronavirus; Ordnete; Vertraglich; Mietsache |
ZH | HG170179 | Forderung | Mieterin; Recht; Vertrag; Schaden; Mietvertrag; Mietobjekt; Übergabe; Klagt; Geschäfts; Verzug; Beklagten; Interesse; Partei; Parteien; Rücktritt; Vertrags; Ersatz; Frist; Höhe; Handel; Schadenersatz; Abtretung; Schweizer; Schadens; Mietobjekts; Verzugs; Klage; Schuldnerin; Wäre; Vorliegen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 V 41 (8C_615/2011) | Art. 84 Abs. 2 UVG; Art. 86 ff. VUV; Übergangsentschädigung. Der Anspruch auf Übergangsentschädigung setzt eine durch die Nichteignungsverfügung verursachte Lohneinbusse von mindestens 10 % voraus (E. 4). | Übergangsentschädigung; Erheblich; Rente; Beschwerde; Arbeit; Anspruch; Erheblichkeit; Lohneinbusse; Urteil; Erhebliche; Setze; Grenze; Invalidität; Renten; Wirtschaftlichen; Beschwerdeführer; Gesetzgeber; Praxis; Fortkommen; Berufskrankheit; Invalidenrente; Erwerb; Invaliditätsgrad; Leistung; Nichteignungsverfügung; Bundesgericht; Beeinträchtigung; Erheblichkeitsgrenze; Analogie; Formulierung |
91 II 213 | Verrechnung verjährter Schadenersatzansprüche aus Sachmängeln (Art. 210 Abs. 2, 120 Abs. 3 OR). Solche Ansprüche können, wenn die Mängel innerhalb eines Jahres nach Ablieferung gehörig gerügt wurden, nicht nur mit Forderungen des Verkäufers aus dem gleichen Kauf, sondern auch mit sonstigen Forderungen des Verkäufers verrechnet werden, falls sie noch nicht verjährt waren, als die Gegenforderungen fällig wurden. | Mängel; Käufer; Verkäufer; Einrede; Verrechnung; Forderung; Forderung; Verkäufers; Verjährt; Verjährung; Ablieferung; Einreden; Käufers; Ansprüche; Schadenersatz; Vorhandener; Sachmängel; Recht; Sachmängeln; Auffassung; Rügt; Verjährte; Gerügt; Forderungen; Forderungen; Fällig; Verjährungsfrist; Verrechnet; Wurden |