Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 257 OR vom 2025

Art. 257 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 257 Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten 1. Mietzins

Der Mietzins ist das Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Sache schuldet.


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Art. 257 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230050Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Mietzins; Gericht; Miete; Verzug; Verzugszins; Parteien; Mieter; Zahlung; Vermieter; Ausweisung; Frist; Schadenersatz; Rückgabe; Höhe; Kündigung; Stadt; Mietzinse; Mieterin; Mietobjekt; Betreibungs; Parteientschädigung; Rechtsschutz; Parkplatz; Stadtammannamt; Vermieterin; Mietvertrag
ZHPF220050Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBeschwerde; Vorinstanz; Mietzins; Entscheid; Verfahren; Beschwerdeführer; Frist; Eigentümerin; Zahlung; Wohnung; Beschwerdeführern; Mietzinse; Ausweisung; Eigentümerinnen; Kündigung; Gesuch; Streitwert; Mietzinses; Mietvertrag; Erwägung; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichterin; Gesuchsgegner; Audienz; Bezirksgerichtes; Mietverhältnis; Zahlungsverzugs; Einzelgericht; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.90-Berufung; Mietzins; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagten; Zahlung; Gesuch; Mietzinse; Miete; Kündigung; Ziffer; Vereinbarung; Ausweisung; Urteil; Verfahren; Parteien; Rechtsschutz; Gesuchsgegnerinnen; Vorinstanz; Zahlungsaufforderung; Rechtslage; Zeitpunkt; Fällen; Betrieb
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 218 (4A_571/2020)
Regeste
Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3).
Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Erfüllungswirkung; Vermieterin; Auslegung; Recht; Urteil; Entscheid; Zweck; Lagerraum; Mietvertrag; Frist; Zivilgericht; Zahlungsfrist; Mietzinses; Mangel; GIGER; Element; Botschaft; Zahlungsverzugs
142 III 557Art. 259d OR; Mietzinsherabsetzung wegen Mangel. Eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 259d OR kann auch noch nach der Beseitigung eines Mangels oder der Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden (E. 8).
Herabsetzung; Miete; Mieter; Mietzins; Mangel; Vermieter; Mängel; Recht; Herabsetzungs; Mangels; Urteil; Gestaltung; Gestaltungs; Mietverhältnis; Mietverhältnisses; Vertrag; Beendigung; Herabsetzungserklärung; Mietzinse; Mieters; Gestaltungsrecht; Zeitpunkt; Abgabe; Auslegung; Hinweis; Anspruch; Mietzinses

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2013/18Sozialhilfe an AuslandschweizerSozialhilfe; Bundes; Mietkaution; Gemeinde; Kanton; Kaution; Ausland; Sicherheit; Schweiz; Unterstützung; Recht; Auslegung; Auslandschweizer; Zuständig; Sicherheitsleistung; Zuständigkeit; Urteil; Bundesamt; Person; Mietkautionen; Bundesverwaltungsgericht; Zeitraum; Zweck; Vermieter; Leistung
C-5883/2010Sozialhilfe an AuslandschweizerBundes; Sozialhilfe; Mietkaution; Gemeinde; Kanton; Kaution; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Ausland; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Unterstützung; Mietkautionen; Aufenthalt; Kantone; Auslegung; Vermieter; Zuständig; Bundesamt; Auslandschweizer; Leistung; Sicherheitsleistung; Urteil; Zuständigkeit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.26Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Bankgeheimnisses.Apos;; Münze; Münzen; Münztableau; Linder; Subject:; Franken; Verfahren; Attachments:; Beschuldigte; Urteil; Freitag; Bundes; Münzset; Herrenarmbanduhr; Recht; Anklage; Beschuldigten; Betrag; Gedenk; Daten; Anklageschrift; Urteils; Höhe; Gericht; Vermögenswerte; Gedenkmünze; Ersatzforderung; Hauptverhandlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Hand zur Schweizeri- schen Zivilprozessordnung Art. 1-408, Zürich2021
Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung Art. 1–408, Zürich2021