DO Art. 256b -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 256b Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 256b Taxas e grevezzas

Il locatur porta las grevezzas e paja las taxas publicas ch’èn colliadas cun la chaussa.


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Art. 256b Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB130022Regressrecht des Versicherers, Privileg des Hausgenossen.Beklagten; Brand; Mieter; Schaden; Zigarette; Verhalten; Regress; Fahrlässigkeit; Verschulden; Vorinstanz; Sorgfalt; Haftung; Gebäudeversicherung; Vermieter; Schadens; Versicherung; Zigaretten; Prämien; Person; Regel; Versicherer; Schädiger; Anspruch; Handlung; Personen
LU1C 11 9Art. 256b OR; Art. 257a f. OR. Ein Mietvertrag kann nicht gültig vorsehen, dass eine Gebäudeversicherungsprämie als Nebenkosten zulasten der Mieter geht.Gebäudeversicherung; Nebenkosten; Mietvertrag; Gebäudeversicherungsprämie; Mietzins; Mieter; Vermieter; Vorinstanz; Beklagten; Vereinbarung; Gebäudeversicherungskosten; Urteil; Bundesgerichts; Bezug; Gebrauch; Mietsache; Mietrecht; Berechnung; Mietzinses; ======================================================================; Betrag; Nebenkostenabrechnung; ½-Zimmer-Wohnung; Obergericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2007 7979 Benützungsgebühren (§ 34 Abs. 2 BauG)Schuldner der Benützungsgebühren ist der Eigentümer eines Gebäudes. Sie können von diesem erhoben werden, auch wenn sie beider Mieterschaft nicht erhältlich gemacht werden konnten ühren; Eigentümer; Miete; Mieter; Wasser; Gemeinde; Gebühren; Abonnent; Vermieter; Benützungsgebühren; Schuldner; Rechnung; Grund; Abwasser; Abgaben; Nebenkosten; Schätzungskommission; Baugesetz; Liegenschaft; Strasse; Wasserreglement; Anschlussbewilligung; Recht; Gebrauch; Apos; Erschliessungsabgaben; Grundeigentümer; üfen
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