ZGB Art. 256a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 256a ZGB vom 2025

Art. 256a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 256a Klagegrund 1. Bei Zeugung während der Ehe (1)

1 Ist ein Kind während der Ehe gezeugt worden, so hat der Kläger nachzuweisen, dass der Ehemann nicht der Vater ist.

2 Ist das Kind frühestens 180 Tage nach Abschluss und spätestens 300 Tage nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren, so wird vermutet, dass es während der Ehe gezeugt worden ist. (2)

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 256a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNC100014Anfechtung der VaterschaftBeklagte; Beklagten; Berufung; Vater; Klägers; Berufungsverfahren; Geschlechtsverkehr; Beweis; Vaterschaft; Verfahren; Gericht; Behauptung; Gutachten; Urteil; Speichelprobe; Kindes; Prozessführung; Einzelrichter; ZPO/ZH; Empfängnis; Aussage; Streetparade; Behauptungen; Umstände; Appellat; Anfechtung; Vorinstanz
ZHNC100003Anfechtung des KindsverhältnissesVater; Klage; Beklagten; Recht; Urteil; Berufung; Vaterschaft; Vertreter; Verfahren; Bundesgericht; Stunden; Entschädigung; Einzelrichterin; Instanz; GebVO; Rekurs; Sinne; Prozessentschädigung; Gericht; Zweifel; Interesse; Anfechtung; Mehrwertsteuer; Mutter; Parteien; Entscheid; Gebühr; Aufwand
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