StPO Art. 254 - Exhumierung

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 254 StPO vom 2023

Art. 254 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 254 Exhumierung

Wenn es zur Aufklärung einer Straftat nötig erscheint, kann die Ausgrabung einer bestatteten Leiche oder die Öffnung einer Aschenurne angeordnet werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 254 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2018/1028-éfunt; Assistance; écision; énale; Exhumation; état; établi; Instruction; él égligence; Action; écès; étant; égal; ègle; éventuel; égale; éléments; éder; établir; Enquête; étentions; ésignation; éterminer
VDEntscheid/2017/565-été; énale; écès; égal; égale; Ministère; édecin; édical; établi; Autopsie; él éalisé; Autorité; éalisée; émorragie; Intervention; érieur; Espèce; équat; éciation; écembre; égligence; Avait; état