Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 251

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 251 SchKG vom 2025

Art. 251 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 251 Verspätete
Konkurseingaben

1 Verspätete Konkurseingaben können bis zum Schlusse des Konkursverfahrens angebracht werden.

2 Der Gläubiger hat sämtliche durch die Verspätung verursachten Kosten zu tragen und kann zu einem entsprechenden Vorschusse angehalten werden.

3 Auf Abschlagsverteilungen, welche vor seiner Anmeldung stattgefunden haben, hat derselbe keinen Anspruch.

4 Hält die Konkursverwaltung eine verspätete Konkurseingabe für begründet, so ändert sie den Kollokationsplan ab und macht die Abänderung öffentlich bekannt.

5 Der Artikel 250 ist anwendbar.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 251 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190160Einschreiben vom 6. Juni 2019 in einem Konkurs (Beschwerde über ein Konkursamt)Konkurs; Kollokation; Kollokationsplan; Forderung; SchKG; Konkursamt; Verfügung; Verfahren; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Bundesgericht; Verteilung; Vorinstanz; Urteil; Konkursamtes; Verteilungsliste; Streichung; Obergericht; Entscheid; Sinne; Kollokationsprozess; Stiftung; Konto; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Vorbringen; Kollokationsklage; Eingabe
ZHNE180005KollokationKonkurs; Forderung; Schweiz; Recht; Forderungen; Liquidator; Vorinstanz; Hilfskonkurs; Konkursmasse; Gläubiger; Berufung; Lassverfahren; Vertrauen; Entscheid; Vertrauens; Beklagten; Forderungsanmeldung; Hilfskonkursmasse; Urteil; Kollokation; Bundesgericht; Anerkennung; Liquidators; Verfahren; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2018.30 (AG.2018.688)AusstandKonkurs; Recht; Konkursverwalter; Ausstand; Konkursamt; SchKG; Aufsichtsbehörde; Basel; Entscheid; Ausstands; Verfahren; Gerichtsperson; Befangenheit; Forderung; Verfügung; Kommentar; Beruf; Auflage; Ausstandsgr; Anschein; Klage; Konkursamts; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Eingabe; Konkursverfahren; Interesse; Rechtsanwalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 355 (5A_29/2014)Art. 6 Abs. 2 ZPO; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung betreibungsrechtlicher Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht. Eine Einlassung ist ausgeschlossen (E. 2). Handelsgericht; Zuständigkeit; Recht; Klage; Zivil; Streit; Klagen; Kanton; Prozess; Reflexwirkung; Streitigkeit; Widerspruchsklage; Zivilprozess; Handelsgerichts; GOG/ZH; Botschaft; Handelsgerichte; Einlassung; Zivilprozessordnung; Zusammenhang; Urteil; Verfahren; Gericht; SchKG; Handelsregister; Bezug
138 III 437 (5A_772/2011)Art. 251 Abs. 1 SchKG; verspätete Konkurseingaben. Versehentlich bei der Kollokation übergangene Ansprachen können wie verspätete Konkurseingaben bis zum Schluss des Konkursverfahrens berücksichtigt werden (E. 4). Konkurs; SchKG; Kollokation; Konkursverfahren; Entscheid; Forderung; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Konkursverfahrens; Kollokationsplan; Verteilung; Schuldbetreibung; Konkurseingabe; Recht; Vorinstanz; Urteil; Auffassung; Gläubiger; Eingabe; Konkursrichter; Konkurseingaben; Bundesgesetz; Konkursschluss; Nidwalden; ührte