VVG Art. 25 -

Einleitung zur Rechtsnorm VVG:



Das schweizerische Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern, indem es deren Pflichten und Rechte festlegt sowie die Bedingungen für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen regelt. Es zielt darauf ab, Transparenz und Fairness in Versicherungsverträgen zu gewährleisten, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen, und legt die Informationspflichten der Versicherungsunternehmen fest. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Versicherungsrechts und schafft einen fairen und ausgewogenen Rahmen für den Versicherungsmarkt.

Der Art. 25 VVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Art. 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2018/682-Appel; Appelant; éhicule; Assurance; étrage; Assureur; éclaration; éfenderesse; éclaré; ètre; établi; ètres; Pristina; égué; écis; égale; émoin; étention; Lappel; él Ayant; Intimée; écembre; également; érale; étaient
SGBZ.2006.70Entscheid Art. 4 VVG und Art. 6 aVVG. Der Versicherungsnehmer einer 1991 abgeschlossenen Lebens-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung machte bei der Versicherung im Jahr 2003 Rentenleistungen wegen voller Arbeitsunfähigkeit geltend. Nach Einholen von Auskünften bei angesichts der Krankengeschichte massgeblichen Stellen erklärte die Versicherung wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei Vertragsschluss den Rücktritt vom Vertrag. Im Berufungsverfahren war zu entscheiden, ob die vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss gemachten Angaben objektiv und subjektiv als Anzeigepflichtverletzung zu taxieren waren und ob die Rücktrittserklärung der Versicherung den einschlägigen Anforderungen genügte (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 10. April 2007, BZ.2006.70). Quot; Rücktritt; Klinik; Anzeigepflicht; Versicherung; Fragen; Rücktritts; Behandlung; Gefahr; Krankheit; Anzeigepflichtverletzung; Beklagten; Gefahrstatsache; Vertrag; Aufenthalt; Klägers; Versicherer; Störung; Antrag; Leiden; Rücktrittserklärung; Antragsteller; Erwerbsunfähigkeit; Berufung; Vorinstanz; Recht