146 III 113 (5A_535/2018) | Art. 250 SchKG , Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO ; Kollokationsklage, Nulldividende und schutzwürdiges Interesse. Das schutzwürdige Interesse an der Kollokationsklage kann gegeben sein, wenn die mutmassliche Konkursdividende Null beträgt und der klagende Gläubiger die Wegweisung ( Art. 250 Abs. 2 SchKG ) eines anderen Gläubigers verlangt, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, gegen den Kläger aufgrund einer Abtretung nach Art. 260 SchKG aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit vorzugehen (E. 3). | Kollokations; SchKG; Recht; Konkurs; Kollokationsklage; Interesse; Gläubiger; Kanton; Streit; Forderung; Obergericht; Rechtsschutzinteresse; Thurgau; Urteil; Abtretung; Kollokationsplan; Wegweisung; Vorinstanz; Streitwert; Kantons; Ansprüche; Verantwortlichkeit; Klage; Anspruch; Beschwerdeführers; Masse |
141 III 382 | Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG). Das LugÜ stellt kein Hindernis dar, um in der Schweiz als Staat der Insolvenzeröffnung über die Kollokation zu entscheiden; das gilt auch bei einem bereits im Ausland anhängigen Prozess gegen den Schuldner über eine zu kollozierende Forderung (E. 3-6). | Kollokation; Verfahren; Urteil; LugÜ; Recht; Konkurs; Forderung; SchKG; Klage; Insolvenz; Verfahren; Zivil; Bundesgericht; Belgien; Schweiz; Staat; Kollokationsklage; Forderungen; Entscheid; Kollokationsprozess; Gericht; SAirLines; Gläubiger; Urteils; Kollokationsverfahren; Zivilprozess |