Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) Art. 25

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 25 CCS dal 2024

Art. 25 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 25 Protezione dall’espulsione, dall’estradizione e dal rinvio forzato

1 Le persone di cittadinanza svizzera non possono essere espulse dal Paese; possono essere estradate a un’autorit estera soltanto se vi acconsentono.

2 I rifugiati non possono essere rinviati né estradati in uno Stato in cui sono perseguitati.

3 Nessuno può essere rinviato in uno Stato in cui rischia la tortura o un altro genere di trattamento o punizione crudele o inumano.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 25 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230096Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage
ZHSB210609Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Landes; Landesverweisung; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gericht; Staatsanwalt; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Menschenhandel; Sinne; Kantons; Dossier; Vorinstanz; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Freiheitsstrafe; Verteidiger; Gericht; Vollzug; Urteils; Opfer; Menschenhandels; Befehl; Ausschreibung
Dieser Artikel erzielt 17 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2015.00108Haftentlassung; Ausschaffungshaft; verweigerte unbegleitete Rückführung; Sonderflug.Ausschaffung; Wegweisung; Ausschaffungshaft; Schweiz; Vollzug; Heimat; Bissau; Haftentlassung; Guinea-Bissau; Person; Wegweisungsentscheid; Beschwerdeführers; Zwangsmassnahmengericht; Bezirksgerichts; Verfügung; Einzelrichter; Ausreise; Ausländer; Blick; Urteil; Verbindung; Gesuch; Migration; Staat; Verhalten; Anordnung
ZHVB.2008.00121Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt.Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Tochter; Familien; Beziehung; Erteilung; Kanton; Anwesenheit; Familienleben; Vater; Schweizer; Mutter; Verfahren; Familienlebens; Eltern; Verwaltungsgericht; Kantons; Vorinstanz; Elternteil; Schutz; Kindes; Kontakt; Bürger; Prozessführung; Regierungsrat; Niederlassung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 2 (9C_615/2019)
Regeste
Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG ; Art. 71 ter Abs. 3 AHVV ; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3).
Kinder; Kinderrente; Swisscanto; Invalidenkinderrente; Vorsorge; Recht; Anspruch; Invalidenrente; Urteil; Klage; Mutter; Auszahlung; Vorinstanz; Gericht; Person; Kinderrenten; Drittauszahlung; Invalidenversicherung; Grundlage; Ausrichtung; Hinweis; Entscheid; Altersjahr; Ziffer; Waisenrente; Lücke; Schweigen
144 II 1 (2C_222/2017)Art. 8 EMRK, Art. 2 FZA, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, Art. 12 KRK, Art. 11 BV und Art. 50 AuG; keine Aufenthaltsbewilligung für eine drittstaatsangehörige Ehefrau (mit Tochter) nach Auflösung der Ehegemeinschaft mit einem EU-Angehörigen, der kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr) hat. Rechtsansprüche auf Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau eines EU-Angehörigen und ihr Kind (E. 2). Auf Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA können sich Frau und Tochter wegen des Getrenntlebens vom Ehemann nicht berufen, ebenso wenig auf Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, weil die Tochter nicht das Kind eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei ist (E. 3). Im Lichte des Diskriminierungsverbots von Art. 2 FZA rechtfertigt es sich zwar, ehemalige Ehegatten von EU-Angehörigen gleich zu behandeln wie die ehemaligen Ehegatten von Schweizer Bürgern, d.h., Art. 50 AuG auch dann anzuwenden, wenn der Ex-Ehegatte nur eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und nicht eine Niederlassungsbewilligung besass. Indessen ist der Anwendungsbereich von Art. 2 FZA abhängig von einem Aufenthaltsanspruch des EU-angehörigen Ex-Ehegatten; hat dieser - wie hier - kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr), entfällt auch das Diskriminierungsverbot für die Regelung seiner familiären Beziehungen (E. 4). Art. 11 BV vermittelt keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (E. 5), und im konkret beurteilten Fall ergeben sich auch keine solchen aus Art. 8 EMRK; Art. 12 KRK ist nicht verletzt (E. 6). örige; Aufenthalt; Familien; Schweiz; Urteil; Recht; EU-Angehörige; Ehegatte; Bürger; Beziehung; Anspruch; Angehörigen; Aufenthaltsbewilligung; EU-Angehörigen; Aufenthaltsrecht; Familienangehörige; Beschwerdeführerinnen; Schweizer; Ehegatten; Staatsangehörige; Ehemann; Vertrags; Staatsangehörigen; Urteile; Kinder; Situation; Vertragspartei; Bundesgericht; Familienangehörigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5564/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (sicherer Drittstaat - Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)Griechenland; Wegweisung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfügung; Recht; Quot;; Vollzug; Behandlung; Drittstaat; Schutz; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerden; Behörde; Behörden; Person; Flüchtling; Aufenthalt; üglich
E-5005/2024Asyl und Wegweisung (beschleunigtes Verfahren)Wegweisung; Venezuela; Schweiz; Familie; Vollzug; Verfahren; Heimat; Verfügung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Partner; Flüchtling; Behörde; Person; Recht; Ausländer; Mutter; Anhörung; Verfolgung; Anspruch; Erteilung; Aufenthalt; Problem; Behörden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.44, RP.2024.5Auslieferung; Recht; Ungarn; Verfahren; Urteil; Delikt; Justiz; Staat; Verfahren; Gericht; Stellung; Über; Einrede; Auslieferungsentscheid; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Delikts; Entscheid; Behörden; Informationen; Stellungnahme; Behandlung; Bundesgerichts; Haftbefehl; Schweiz; Garantie; Verteidigung
BG.2024.8Recht; Auslieferung; Gericht; Verfahren; Rumänien; Urteil; Verfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Behörde; Recht; Behörden; Gericht; Urteil; Bundesgericht; Entscheid; Berufung; Bundesgerichts; Verfahrens; Staat; Beschwerdegegner; Verteidigung; Landgericht; Vorladung; Rechtsvertreter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019