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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 25 BV vom 2024

Art. 25 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

1 Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden.

2 Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

3 Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230096Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage
ZHSB210609Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Landes; Landesverweisung; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gericht; Staatsanwalt; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Menschenhandel; Sinne; Kantons; Dossier; Vorinstanz; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Freiheitsstrafe; Verteidiger; Gericht; Vollzug; Urteils; Opfer; Menschenhandels; Befehl; Ausschreibung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2015.00108Haftentlassung; Ausschaffungshaft; verweigerte unbegleitete Rückführung; Sonderflug.Ausschaffung; Wegweisung; Ausschaffungshaft; Schweiz; Vollzug; Heimat; Bissau; Haftentlassung; Guinea-Bissau; Person; Wegweisungsentscheid; Beschwerdeführers; Zwangsmassnahmengericht; Bezirksgerichts; Verfügung; Einzelrichter; Ausreise; Ausländer; Blick; Urteil; Verbindung; Gesuch; Migration; Staat; Verhalten; Anordnung
ZHVB.2008.00121Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt.Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Tochter; Familien; Beziehung; Erteilung; Kanton; Anwesenheit; Familienleben; Vater; Schweizer; Mutter; Verfahren; Familienlebens; Eltern; Verwaltungsgericht; Kantons; Vorinstanz; Elternteil; Schutz; Kindes; Kontakt; Bürger; Prozessführung; Regierungsrat; Niederlassung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 2 (9C_615/2019)
Regeste
Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG ; Art. 71 ter Abs. 3 AHVV ; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3).
Kinder; Kinderrente; Swisscanto; Invalidenkinderrente; Vorsorge; Recht; Anspruch; Invalidenrente; Urteil; Klage; Mutter; Auszahlung; Vorinstanz; Gericht; Person; Kinderrenten; Drittauszahlung; Invalidenversicherung; Grundlage; Ausrichtung; Hinweis; Entscheid; Altersjahr; Ziffer; Waisenrente; Lücke; Schweigen
144 II 1 (2C_222/2017)Art. 8 EMRK, Art. 2 FZA, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, Art. 12 KRK, Art. 11 BV und Art. 50 AuG; keine Aufenthaltsbewilligung für eine drittstaatsangehörige Ehefrau (mit Tochter) nach Auflösung der Ehegemeinschaft mit einem EU-Angehörigen, der kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr) hat. Rechtsansprüche auf Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau eines EU-Angehörigen und ihr Kind (E. 2). Auf Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA können sich Frau und Tochter wegen des Getrenntlebens vom Ehemann nicht berufen, ebenso wenig auf Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, weil die Tochter nicht das Kind eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei ist (E. 3). Im Lichte des Diskriminierungsverbots von Art. 2 FZA rechtfertigt es sich zwar, ehemalige Ehegatten von EU-Angehörigen gleich zu behandeln wie die ehemaligen Ehegatten von Schweizer Bürgern, d.h., Art. 50 AuG auch dann anzuwenden, wenn der Ex-Ehegatte nur eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und nicht eine Niederlassungsbewilligung besass. Indessen ist der Anwendungsbereich von Art. 2 FZA abhängig von einem Aufenthaltsanspruch des EU-angehörigen Ex-Ehegatten; hat dieser - wie hier - kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr), entfällt auch das Diskriminierungsverbot für die Regelung seiner familiären Beziehungen (E. 4). Art. 11 BV vermittelt keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (E. 5), und im konkret beurteilten Fall ergeben sich auch keine solchen aus Art. 8 EMRK; Art. 12 KRK ist nicht verletzt (E. 6). örige; Aufenthalt; Familien; Schweiz; Urteil; Recht; EU-Angehörige; Ehegatte; Bürger; Beziehung; Anspruch; Angehörigen; Aufenthaltsbewilligung; EU-Angehörigen; Aufenthaltsrecht; Familienangehörige; Beschwerdeführerinnen; Schweizer; Ehegatten; Staatsangehörige; Ehemann; Vertrags; Staatsangehörigen; Urteile; Kinder; Situation; Vertragspartei; Bundesgericht; Familienangehörigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5564/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (sicherer Drittstaat - Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)Griechenland; Wegweisung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfügung; Recht; Quot;; Vollzug; Behandlung; Drittstaat; Schutz; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerden; Behörde; Behörden; Person; Flüchtling; Aufenthalt; üglich
E-5005/2024Asyl und Wegweisung (beschleunigtes Verfahren)Wegweisung; Venezuela; Schweiz; Familie; Vollzug; Verfahren; Heimat; Verfügung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Partner; Flüchtling; Behörde; Person; Recht; Ausländer; Mutter; Anhörung; Verfolgung; Anspruch; Erteilung; Aufenthalt; Problem; Behörden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.198ügen; Filter; Auslieferung; Recht; Urteil; Bundes; Beschwerde; Urteile; Entscheid; Armenien; Schweiz; Behörde; Staat; Gefängnis; Bundesgericht; Konto; Vollzug; Behörden;; Bundesgerichts; Entscheide; Garantie; Beschwerdeführer; Familie; Auslieferungsersuchen; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfolgte
RP.2020.26Auslieferung an Italien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Auslieferung; Bundes; Recht; Auslieferungs; Bundesgericht; Schweiz; Urteil; Ehefrau; Staat; Bundesgerichts; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Familie; Rechtshilfe; Recht; Entscheid; Verfolgte; Gericht; Vollzug; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Familienleben; Über; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verteidigung; öglich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019