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Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
1 Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden.
2 Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.
3 Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230096 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage |
ZH | SB210609 | Mehrfacher Diebstahl etc. und Widerruf | Beschuldigte; Berufung; Landes; Landesverweisung; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gericht; Staatsanwalt; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Menschenhandel; Sinne; Kantons; Dossier; Vorinstanz; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Freiheitsstrafe; Verteidiger; Gericht; Vollzug; Urteils; Opfer; Menschenhandels; Befehl; Ausschreibung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2015.00108 | Haftentlassung; Ausschaffungshaft; verweigerte unbegleitete Rückführung; Sonderflug. | Ausschaffung; Wegweisung; Ausschaffungshaft; Schweiz; Vollzug; Heimat; Bissau; Haftentlassung; Guinea-Bissau; Person; Wegweisungsentscheid; Beschwerdeführers; Zwangsmassnahmengericht; Bezirksgerichts; Verfügung; Einzelrichter; Ausreise; Ausländer; Blick; Urteil; Verbindung; Gesuch; Migration; Staat; Verhalten; Anordnung |
ZH | VB.2008.00121 | Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt. | Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Tochter; Familien; Beziehung; Erteilung; Kanton; Anwesenheit; Familienleben; Vater; Schweizer; Mutter; Verfahren; Familienlebens; Eltern; Verwaltungsgericht; Kantons; Vorinstanz; Elternteil; Schutz; Kindes; Kontakt; Bürger; Prozessführung; Regierungsrat; Niederlassung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 2 (9C_615/2019) | Regeste Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG ; Art. 71 ter Abs. 3 AHVV ; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3). | Kinder; Kinderrente; Swisscanto; Invalidenkinderrente; Vorsorge; Recht; Anspruch; Invalidenrente; Urteil; Klage; Mutter; Auszahlung; Vorinstanz; Gericht; Person; Kinderrenten; Drittauszahlung; Invalidenversicherung; Grundlage; Ausrichtung; Hinweis; Entscheid; Altersjahr; Ziffer; Waisenrente; Lücke; Schweigen |
144 II 1 (2C_222/2017) | Art. 8 EMRK, Art. 2 FZA, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, Art. 12 KRK, Art. 11 BV und Art. 50 AuG; keine Aufenthaltsbewilligung für eine drittstaatsangehörige Ehefrau (mit Tochter) nach Auflösung der Ehegemeinschaft mit einem EU-Angehörigen, der kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr) hat. Rechtsansprüche auf Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau eines EU-Angehörigen und ihr Kind (E. 2). Auf Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA können sich Frau und Tochter wegen des Getrenntlebens vom Ehemann nicht berufen, ebenso wenig auf Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, weil die Tochter nicht das Kind eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei ist (E. 3). Im Lichte des Diskriminierungsverbots von Art. 2 FZA rechtfertigt es sich zwar, ehemalige Ehegatten von EU-Angehörigen gleich zu behandeln wie die ehemaligen Ehegatten von Schweizer Bürgern, d.h., Art. 50 AuG auch dann anzuwenden, wenn der Ex-Ehegatte nur eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und nicht eine Niederlassungsbewilligung besass. Indessen ist der Anwendungsbereich von Art. 2 FZA abhängig von einem Aufenthaltsanspruch des EU-angehörigen Ex-Ehegatten; hat dieser - wie hier - kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr), entfällt auch das Diskriminierungsverbot für die Regelung seiner familiären Beziehungen (E. 4). Art. 11 BV vermittelt keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (E. 5), und im konkret beurteilten Fall ergeben sich auch keine solchen aus Art. 8 EMRK; Art. 12 KRK ist nicht verletzt (E. 6). | örige; Aufenthalt; Familien; Schweiz; Urteil; Recht; EU-Angehörige; Ehegatte; Bürger; Beziehung; Anspruch; Angehörigen; Aufenthaltsbewilligung; EU-Angehörigen; Aufenthaltsrecht; Familienangehörige; Beschwerdeführerinnen; Schweizer; Ehegatten; Staatsangehörige; Ehemann; Vertrags; Staatsangehörigen; Urteile; Kinder; Situation; Vertragspartei; Bundesgericht; Familienangehörigen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-5564/2024 | Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (sicherer Drittstaat - Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG) | Griechenland; Wegweisung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfügung; Recht; Quot;; Vollzug; Behandlung; Drittstaat; Schutz; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerden; Behörde; Behörden; Person; Flüchtling; Aufenthalt; üglich |
E-5005/2024 | Asyl und Wegweisung (beschleunigtes Verfahren) | Wegweisung; Venezuela; Schweiz; Familie; Vollzug; Verfahren; Heimat; Verfügung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Partner; Flüchtling; Behörde; Person; Recht; Ausländer; Mutter; Anhörung; Verfolgung; Anspruch; Erteilung; Aufenthalt; Problem; Behörden |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2021.198 | ügen; Filter; Auslieferung; Recht; Urteil; Bundes; Beschwerde; Urteile; Entscheid; Armenien; Schweiz; Behörde; Staat; Gefängnis; Bundesgericht; Konto; Vollzug; Behörden;; Bundesgerichts; Entscheide; Garantie; Beschwerdeführer; Familie; Auslieferungsersuchen; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfolgte | |
RP.2020.26 | Auslieferung an Italien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG). | Auslieferung; Bundes; Recht; Auslieferungs; Bundesgericht; Schweiz; Urteil; Ehefrau; Staat; Bundesgerichts; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Familie; Rechtshilfe; Recht; Entscheid; Verfolgte; Gericht; Vollzug; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Familienleben; Über; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verteidigung; öglich |
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler | Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht | 2019 |
Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter, Marc Hürzeler | Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht | 2019 |