StGB Art. 249 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 249 StGB vom 2024

Art. 249 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 249 Einziehung (1)

1 Falsches oder verfälschtes Metall- oder Papiergeld, falsche oder verfälschte Banknoten, amtliche Wertzeichen, amtliche Zeichen, Masse, Gewichte, Waagen oder andere Messinstrumente sowie die Fälschungsgeräte, werden eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.

2 Banknoten, Münzen oder amtliche Wertzeichen, die ohne Fälschungsabsicht wiedergegeben, nachgeahmt oder hergestellt wurden, aber eine Verwechslungsgefahr schaffen, werden ebenfalls eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 22. Dez. 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel, in Kraft seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1144; BBl 1999 7258).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 249 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPS-03-2dieKanton; Kantons; Kantonsgericht; Hunderternote; Umlauf; Graubünden; BetmG; Falschgeld; Computer; Hunderternoten; Staat; Rehberg; Geldfälschung; Widerhandlung; Busse; Gefängnis; Vollzug; Staatsanwalt; Bestätigung; Falsifikate; Marihuana; Betäubungsmittel; Sinne; Fälschung; Täter; Kantonsgerichtspräsidium
GRPS-03-3-Kanton; Kantons; Hunderternote; Rehberg; Kantonsgericht; BetmG; Fälschung; Marihuana; Hinweis; Graubünden; Geldfälschung; Widerhandlung; Betäubungsmittel; Falsifikat; Hinweise; Sinne; Staat; Busse; Vollzug; Falschgeld; Falsifikate; Hunderternoten; Umlauf; Kantonsgerichtspräsidium; Staatsanwalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.19Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB)Serien-Nr; Fall-Nr; Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Berufung; Apos;; Gericht; Urteils; Einzelrichter; Geldes; Freiheitsstrafe; Vollzug; StBOG; Verfahren; Tribunal; Parteien; Beschwerdekammer; Gerichtsschreiber; Bundesanwaltschaft; Rechtsanwalt; André; Umlaufsetzen; Lagern
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts