CPS Art. 246 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 246 CPS dal 2024

Art. 246 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 246 Falsificazione di marche ufficiali (1)

Chiunque, al fine di usarle come genuine od inalterate, contraff o altera marche ufficiali apposte dall’autorit ad un oggetto per constatare il risultato di un esame o la concessione di un permesso, quali per esempio i bolli di controllo dei lavori d’oro e d’argento, i bolli degli ispettori delle carni, le marche dell’Ufficio federale della dogana e della sicurezza dei confini,chiunque usa come genuini o inalterati segni di detto genere contraffatti o alterati,è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pe-cuniaria.

(1) Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 17 dic. 2021 sull’armonizzazione delle pene, in vigore dal 1° lug. 2023 (RU 2023 259; FF 2018 2345).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 187 (6S.530/2006)Art. 33 Abs. 3 lit. b SGG; Legitimation der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwälte des Bundes sind befugt, in den von ihnen geführten Verfahren eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts zu erheben (E. 2.1).
Regeste b
Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 und 6 BetmG; Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht; Anstaltentreffen. Wer Betäubungsmittel verkauft, macht sich nach Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 BetmG als Täter strafbar und ist nicht bloss Gehilfe, auch wenn er als untergeordnetes Mitglied einer Bande oder auf Geheiss handelt (E. 3.3). Anstalten im Sinne von Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG trifft, wer einen Kurier beim Ausscheiden der Drogen im Hinblick auf deren Verkauf betreut (E. 3.4).
Regeste c
Art. 172 Abs. 1 und Art. 246 BStP; Verfahrenskosten des Bundesstrafverfahrens. Grundsatz der Kostentragungspflicht des Verurteilten und Ausnahmen hiezu (Art. 172 Abs. 1 BStP). Zu den Verfahrenskosten (Art. 246 BStP) gehören die Kosten der Untersuchungshaft, nicht aber jene des vorläufigen Strafvollzugs (E. 6).
Bundes; BetmG; Betäubungsmittel; Bundesanwalt; Verurteilte; Recht; Kokain; Staat; Drogen; Gehilfe; Verfahren; Verkauf; Verurteilten; Untersuchungshaft; Vollzug; Anstalten; Sinne; Vorinstanz; Urteil; Nichtigkeitsbeschwerde; Täter; Betäubungsmittelgesetz; Entscheid; Gehilfen; Verfahrens; Freiheit; Verfahren
103 IV 27Art. 110 Ziff. 5, Art. 148, Art. 246, Art. 251 StGB, Art. 14 und Art. 15 VStrR. 1. Die Meldungen der Metzger über die Zahl der durchgeführten Schlachtungen sind nicht dazu bestimmt und geeignet, die Wahrheit der Angaben zu beweisen (E. 2). 2. Das Einfuhrkontingent der Metzger stellt einen Vermögenswert dar. Die Erschleichung eines zu hohen Kontingents fällt analog zum sog. Prozessbetrug nicht unter Art. 148 StGB (E. 5b und c). 3. Wer mit einem falschen Stempel ein privates Beweiszeichen des Auslandes errichtet, begeht eine Urkundenfälschung im Sinne des Art. 251 Ziff. 1 StGB. Dem Umstand, dass die Strafbarkeit und die Strafdrohungen des 10. und 11. Titels nicht aufeinander abgestimmt sind, ist bei der Strafzumessung Rechnung zu tragen (E. 9b). 4. Formlosen schriftlichen Auskünften und Bescheinigungen von Privatpersonen kommt, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, keine erhöhte Beweiskraft im Sinne des Urkundenbegriffs zu (E. 10). 5. Der Stempelabdruck des Exportstempels, der vom Eidgenössischen Veterinäramt an die zum Fleischexport nach England berechtigten Schlachthöfe abgegeben wird, ist ein amtliches Zeichen des Inlandes (Art. 246 StGB), das auch die Eigenschaft eines Beweiszeichens im Sinne des Art. 110 Ziff. 5 StGB aufweist. Wird durch missbräuchliche Verwendung eines echten Beweiszeichens eine Falschbeurkundung begangen, so finden die Bestimmungen über Urkundenfälschung Anwendung. Das Verbot der reformatio in peius gilt auch für die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde (E. 13).
Urkunde; Beweiszeichen; Urkunden; Stempel; Fleisch; Zeichen; Ineichen; Kontingent; Sinne; Bescheinigung; Meldung; Kontingents; Falschbeurkundung; Bucher; Beweismittel; Tatsache; Export; VStrR; Urkundenfälschung; Wahrheit; Auslandes; Stempelabdruck; Einfuhr; Richter; Drohung; Exportstempel; Metzger; ührt