ZGB Art. 245 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 245 ZGB vom 2022

Art. 245 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 245 3. Andere Ver?mö?genswerte

Weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er ver?langen, dass ihm auch andere Vermögenswerte auf Anrechnung zuge?teilt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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