StPO Art. 245 - Durchführung

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 245 StPO vom 2024

Art. 245 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 245 Durchführung

1 Die mit der Durchführung beauftragten Personen weisen zu Beginn der Massnahme den Hausdurchsuchungsbefehl vor.

2 Anwesende Inhaberinnen und Inhaber der zu durchsuchenden Räume haben der Hausdurchsuchung beizuwohnen. Sind sie abwesend, so ist nach Möglichkeit ein volljähriges Familienmitglied oder eine andere geeignete Person beizuziehen.


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Art. 245 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210189NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Wohnung; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Polizei; Mutter; Recht; Stadt; Nichtanhandnahme; Verhalten; Zusatzleistungen; Kantons; Beschwerdeführers; Durchsuchung; Amtsmissbrauch; Person; Hausdurchsuchungs; Beschwerdegegners; Stock; Hausdurchsuchungsbefehl; Gewalt; Bundes; Bezug; Obergericht; Nötigung
ZHSB220196Diebstahl etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Vorinstanz; Sinne; Gericht; Landes; Delikt; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Urteil; Landesverweisung; Dossier; Hausdurchsuchung; Busse; Befehl; Verfahren; Winterthur; Zusatzstrafe; Anordnung; Vollzug; Kantons; Verfahren; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2020.00067-Durchsuchung; Hausdurchsuchung; Staats; Zimmer; Beschwer; Beschuldigte; Beschuldigten; Wohnung; Glarus; Gericht; Staatsanwaltschaft; Durchsuchungs; Interesse; Urteil; Rechtsschutzinteresse; Inhaber; Entscheid; Kanton; Eingabe; Person; Durchsuchungsbefehl; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Kantons; Fotobogen; Zimmers
GLOG.2020.00066-Durchsuchung; Beschwer; Hausdurchsuchung; Zimmer; Staats; Wohnung; Beschuldigte; Beschuldigten; Glarus; Gericht; Staatsanwaltschaft; Interesse; Urteil; Rechtsschutzinteresse; Inhaber; Entscheid; Kanton; Beschwerdeführers; Eingabe; Person; Fotobogen; Touristen; Domizil; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Verfahren
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.51Bundes; Filter; Urteil; Urteile; Beschlagnahme; Verfahren; Entscheid; Verfahrens; Hausdurchsuchung; Chemikalien; Beschlagnahmebefehl; Recht; Entscheide; Bundesanwaltschaft; Drohung; Verfahrensakten; Konsulat; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Beweismittel; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Bundesstrafgerichts;; Angst; Kantons