StGB Art. 245 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 245 StGB vom 2025

Art. 245 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 245 Fälschung amtlicher Wertzeichen (1)

1.Wer amtliche Wertzeichen, namentlich Postmarken, Stempel- oder Gebührenmarken, fälscht oder verfälscht, um sie als echt oder unverfälscht zu verwenden,wer entwerteten amtlichen Wertzeichen den Schein gültiger gibt, um sie als solche zu verwenden,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.Der Täter ist auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland begangen hat, in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird, und wenn die Tat auch am Begehungsort strafbar ist.

2.Wer falsche, verfälschte oder entwertete amtliche Wertzeichen als echt, unverfälscht oder gültig verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 245 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210332NichtanhandnahmeSchweiz; Erfolg; Täter; Recht; Staat; Recht; Ehrverletzung; Internet; Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Erfolgs; Ausland; Bundesgericht; Person; Sinne; Äusserung; Anknüpfung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Medien; Gewalt; Äusserungen; Täters; Täterschaft

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 336Art. 8 StGB; Begehungsort. Im Falle einer Fälschung amtlicher Wertzeichen, vorliegend einer Autobahnvignette, gilt die Tat (auch dann) als in der Schweiz begangen, wenn der Täter die Vignette im Ausland fälscht in der Absicht, diese auf einer gebührenpflichtigen Strasse in der Schweiz zu verwenden (E. 1).
Regeste b
Art. 245 StGB; Fälschung amtlicher Wertzeichen. Wer eine Autobahnvignette auf Klarsichtfolie klebt und so an seinem Fahrzeug anbringt, begeht eine Fälschung amtlicher Wertzeichen im Sinne von Art. 245 StGB (E. 2).
énal; Auteur; édé; énale; édéral; Suisse; être; éhicule; ésultat; élit; ésif; ération; été; Utiliser; éré; Selon; était; DUPUIS; écuniaire; Tribunal; -brise; Infraction; Apparence; édérale; écollé; écoupé; équence; éalisé; élaboré; Espèce

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.42Mehrfache Fälschung amtlicher Wertzeichen in Mittäterschaft (Art. 245 Ziff. 1 und 2 StGB) sowie mehrfache versuchte Fälschung amtlicher Wertzeichen (Art. 245 Ziff. 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB).Brief; Briefmarke; Briefmarken; Bundes; Wertzeichen; Beschuldigte; Bundesanwaltschaft; Stempel; Anklage; Apos;; Beschuldigten; Fälschung; Gericht; Gutachten; Verfahren; Urteil; Befehl; Lentjes; Meili/Keller; Schweiz; Gummi; Recht; Schweizer; Verfahren; Tatbestand; Gummierung; Stempels; Verwendung
SK.2015.30Fälschung amtlicher Wertzeichen (Art. 245 Ziff. 1 StGB)Bundes; Urteil; Gericht; Einzelrichter; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Tribunal; Kammer; Gerichtsschreiber; Parteien; Fälschung; Wertzeichen; Busse; Gerichtsgebühr; Begründung; Urteils; Bundesstrafgerichts; Zustellung; Bundesgericht; Verfahrens; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer:; Besetzung; Bundesstrafrichter; Emanuel

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KellerBasler Kommentar Strafrecht II2013
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