Codice penale svizzero (CPS) Art. 242

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 242 CPS dal 2024

Art. 242 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 242 Messa in circolazione di monete false

1 Chiunque mette in circolazione come genuini o inalterati monete, cartamonete o biglietti di banca contraffatti od alterati, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria (1) .

2 Se il colpevole o il suo mandante o il suo rappresentante ha ricevuto le monete o i biglietti di banca come genuini o inalterati, la pena è una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.

(1) Nuova espr. giusta il n. II 1 cpv. 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669). Di detta mod. é tenuto conto in tutto il presente Libro.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 242 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130519versuchter Betrug etc. Beschuldigte; Noten; Beschuldigten; Berufung; US-Dollar; Zeuge; Falschgeld; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Verteidigung; Staat; Aussage; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Freiheitsstrafe; Akten; Urteil; Aussagen; Bundesanwaltschaft; Polizei; Einvernahme; Sicherheit; Sinne; Schalter; ätig
ZHSB130249in Umlaufsetzen falschen Geldes etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Ecstasy; Tabletten; Pille; Pillen; Verteidigung; Ecstasy-Tabletten; Aussage; Staatsanwaltschaft; Urteil; Berufung; Tausendernote; Droge; Geldstrafe; Drogen; Sinne; Busse; Vollzug; Betäubungsmittel; Bezug; Kantons; Zürich-Sihl; BetmG; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.67 (AG.2018.171)Raufhandel, Diebstahl sowie In Umlaufsetzen falschen GeldesBerufung; Berufungskläger; Gericht; Verfahren; Akten; Urteil; Tasche; Über; Recht; Basel; Diebstahl; Verfahrens; Vorinstanz; Raufhandel; Untersuchungs; Geldstrafe; Busse; Taschen; Berufungsklägers; Aussage; Gericht; Appellationsgericht; Anklage; Verhandlung; Entschädigung; Staatsanwaltschaft; Körperverletzung; Entscheid; ätlich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 256 (6S.101/2007)Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Betrugs; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Recht; Absatzhandlung; Absatzhandlungen; Urteil; Herstellung; Konkurrenz; Blüten; Falsifikate; Arglist; Urkunden; Delikt; Beschwerde; Geldes; Zweihunderternoten; Umlauf; Restaurants; Sternen; Donalds
123 IV 9Art. 21, 22, 24, 25, 242 und 244 StGB. Übergabe von Falschgeld an einen Eingeweihten. Wer falsches Geld einem Eingeweihten übergibt (veräussert) und in Kauf nimmt, dass dieser oder eine andere Person es als echtes Geld in Umlauf setzen werde, kann nur nach den Regeln über die Mittäterschaft und die Teilnahme an der Tat des andern wegen (versuchten) In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echt bestraft werden. Die Übergabe (Veräusserung) von Falschgeld an einen Eingeweihten ist nicht schon als solche Versuch des In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echtes Geld. Vorbehalten bleibt im übrigen eine Verurteilung des Übergebers wegen eines allfälligen vorgängigen Einführens, Erwerbens oder Lagerns falschen Geldes (E. 2). Umlauf; Falschgeld; In-Umlaufsetzen; Geldes; Weihten; Versuch; In-Umlaufsetzens; Übergabe; Sinne; Erwerb; Falschgeldes; Mittäter; Abnehmer; Noten; Urteil; -Dollar-Noten; Person; Mittäterschaft; Vorinstanz; Erwerber; Basel; Gefängnis; Gehilfe; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-8165/2007Asyl und Wegweisungätte; Vorladung; Akten; Suchbefehl; Schweiz; Quot;; Kinshasa; Abklärungen; Person; Botschaft; Behörde; Stellungnahme; Vorladungen; Vertrauensanwalt; Festnahme; Wegweisung; Recht; Kongo; Bruder; Dokument; Verfügung; Gefängnis; Rückkehr; Bezug; Heimatland

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.59Verfahren; Gesuch; Kammer; Verfahrens; Verfahrenskosten; Urteil; Gesuchsteller; Berufung; Erlass; Urteils; Berufungskammer; Apos;; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Vollzug; Stundung; Schulden; Gericht; Forderung; Verlustscheine; Basel-Stadt; Bundesanwaltschaft; Betreibungen; Kanton; Person; Gesamtbetrag; Verhältnisse
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KellerBasler Kommentar 3. Aufl.2013
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth Hand, 3. Aufl.2013