Swiss Criminal Code (SCC) Art. 242

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 242 SCC from 2024

Art. 242 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 242 Passing or tendering counterfeit money

1 Any person who passes or tenders counterfeit or falsified coins, paper money or bank notes as genuine money shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty (1) .

2 If the offender, the person instructing him or his agent accepted the coins or banknotes on the understanding that they were genuine or not falsified, a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty shall be imposed.

(1) Term in accordance with No II 1 para. 2 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 242 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130519versuchter Betrug etc. Beschuldigte; Noten; Beschuldigten; Berufung; US-Dollar; Zeuge; Falschgeld; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Verteidigung; Staat; Aussage; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Freiheitsstrafe; Akten; Urteil; Aussagen; Bundesanwaltschaft; Polizei; Einvernahme; Sicherheit; Sinne; Schalter; ätig
ZHSB130249in Umlaufsetzen falschen Geldes etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Ecstasy; Tabletten; Pille; Pillen; Verteidigung; Ecstasy-Tabletten; Aussage; Staatsanwaltschaft; Urteil; Berufung; Tausendernote; Droge; Geldstrafe; Drogen; Sinne; Busse; Vollzug; Betäubungsmittel; Bezug; Kantons; Zürich-Sihl; BetmG; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.67 (AG.2018.171)Raufhandel, Diebstahl sowie In Umlaufsetzen falschen GeldesBerufung; Berufungskläger; Gericht; Verfahren; Akten; Urteil; Tasche; Über; Recht; Basel; Diebstahl; Verfahrens; Vorinstanz; Raufhandel; Untersuchungs; Geldstrafe; Busse; Taschen; Berufungsklägers; Aussage; Gericht; Appellationsgericht; Anklage; Verhandlung; Entschädigung; Staatsanwaltschaft; Körperverletzung; Entscheid; ätlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 256 (6S.101/2007)Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Betrugs; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Recht; Absatzhandlung; Absatzhandlungen; Urteil; Herstellung; Konkurrenz; Blüten; Falsifikate; Arglist; Urkunden; Delikt; Beschwerde; Geldes; Zweihunderternoten; Umlauf; Restaurants; Sternen; Donalds
123 IV 9Art. 21, 22, 24, 25, 242 und 244 StGB. Übergabe von Falschgeld an einen Eingeweihten. Wer falsches Geld einem Eingeweihten übergibt (veräussert) und in Kauf nimmt, dass dieser oder eine andere Person es als echtes Geld in Umlauf setzen werde, kann nur nach den Regeln über die Mittäterschaft und die Teilnahme an der Tat des andern wegen (versuchten) In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echt bestraft werden. Die Übergabe (Veräusserung) von Falschgeld an einen Eingeweihten ist nicht schon als solche Versuch des In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echtes Geld. Vorbehalten bleibt im übrigen eine Verurteilung des Übergebers wegen eines allfälligen vorgängigen Einführens, Erwerbens oder Lagerns falschen Geldes (E. 2). Umlauf; Falschgeld; In-Umlaufsetzen; Geldes; Weihten; Versuch; In-Umlaufsetzens; Übergabe; Sinne; Erwerb; Falschgeldes; Mittäter; Abnehmer; Noten; Urteil; -Dollar-Noten; Person; Mittäterschaft; Vorinstanz; Erwerber; Basel; Gefängnis; Gehilfe; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-8165/2007Asyl und Wegweisungätte; Vorladung; Akten; Suchbefehl; Schweiz; Quot;; Kinshasa; Abklärungen; Person; Botschaft; Behörde; Stellungnahme; Vorladungen; Vertrauensanwalt; Festnahme; Wegweisung; Recht; Kongo; Bruder; Dokument; Verfügung; Gefängnis; Rückkehr; Bezug; Heimatland

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.59Verfahren; Gesuch; Kammer; Verfahrens; Verfahrenskosten; Urteil; Gesuchsteller; Berufung; Erlass; Urteils; Berufungskammer; Apos;; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Vollzug; Stundung; Schulden; Gericht; Forderung; Verlustscheine; Basel-Stadt; Bundesanwaltschaft; Betreibungen; Kanton; Person; Gesamtbetrag; Verhältnisse
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KellerBasler Kommentar 3. Aufl.2013
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth Hand, 3. Aufl.2013