Strafgesetzbuch (StGB)
Art. 24 StGB vom 2024
Art. 24 5. Teilnahme. Anstiftung
1 Wer jemanden vorsätzlich zu dem von diesem verübten Verbrechen oder Vergehen bestimmt hat, wird nach der Strafandrohung, die auf den Täter Anwendung findet, bestraft.
2 Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versucht, wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 24 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210609 | Mehrfacher Diebstahl etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Landes; Gericht; Landesverweisung; Beschuldigten; Urteil; Amtlich; Verteidigung; Amtliche; Staatsanwalt; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Menschenhandel; Sinne; Kantons; Dossier; Vorinstanz; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Freiheitsstrafe; Amtlichen; Verteidiger; Gericht; Vollzug; Urteils; Opfer; Menschenhandels |
ZH | SB220440 | Nötigung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Nötigung; Recht; Blockade; Sinne; Berufung; Verkehr; Brücke; Digten; -brücke; Person; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Fotos; Urteil; Betrieb; Erfassung; Brücke; Verkehrs; Erkennungsdienstliche; Störung; Demonstration; Polizei; Allgemeinheit; Geldstrafe; Betrieben; Betrieben; Dienen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2012/106 | Urteil Ausländerrecht, Widerruf Niederlassungsbewilligung, Art. 62 lit. b AuG.Die Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe, davon 7 Monate vollziehbar, wegen eines Raubüberfalls stellt eine längerfristige Freiheitsstrafe dar. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verhältnismässig, auch wenn der Beschwerdeführer, der Serbe ist, im Rheintal, zum Teil in Österreich und zum Teil in der Schweiz aufgewachsen und beruflich in der Schweiz integriert ist, seine Ehefrau und sein Sohn jedoch in Österreich leben (Verwaltungsgericht, B 2012/106). | |
LU | AR 97 11 | § 12 AnwG. Verletzung von Berufs- und Standespflichten durch einen Anwalt (Standesrecht). | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 1 (6B_68/2016) | Art. 63b Abs. 5 StGB; nachträgliche Anordnung einer ambulanten Massnahme. Grundsätze bezüglich der Zulässigkeit einer Praxisänderung (E. 5.2). An der in BGE 134 IV 246 E. 3.4 begründeten Rechtsprechung, wonach nach Aufhebung einer ambulanten Massnahme für eine andere ambulante Massnahme kein Raum besteht, ist nicht festzuhalten (E. 5.4). | Massnahme; Ambulante; Ambulanten; Recht; Vollzugs; Aussichtslos; Stationäre; Beschwerde; Urteil; Anordnung; Beschluss; Vorinstanz; Bundesgericht; Kantons; Praxisänderung; Bezirksgericht; IVm; Pornographie; Sinne; Behandlung; Rechtsprechung; Anzuordnen; Wonach; Aufhebung; Festzuhalten; Mehrfachen; AArt; Vollzugsbegleitende; Vollzug; Versetzt |
141 IV 201 | Art. 24 Abs. 2 StGB; indirekte Anstiftung (Kettenanstiftung), Versuch. Auch die versuchte indirekte Anstiftung (Kettenanstiftung) zu einem Verbrechen ist strafbar (E. 8.2.2).
| Istigazione; Tentativo; Della; Crimine; Sentenza; Commettere; Consid; Secondo; Grado; Diretto; L'istigatore; Autore; Corrente; Dell'; Diritto; Penale; Causa; Anstiftung; Senza; Ricorrente; Qualcuno; Risulta; Reato; L'istigazione; Altro; Potenziale; Pericolo; Giuridico; Altri; Anche |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-5358/2010 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Verf?gung; Bundesverwaltungsgericht; Beweis; Verfolgung; Schweiz; Vorbringen; Beweismittel; Beschwerdef?hrerin; Akten; Beschwerdef?hrers; Fl?chtlingseigenschaft; Vorinstanz; Glaubhaft; Flucht; Recht; Familie; Glaubhaft; Aussage; Geboren; Begr?ndet; Widerstandsk?mpfer; Schilderung; Person; Beschwerdef?hrern; Angefochtene; Reichen |
A-7342/2008 | Amts- und Rechtshilfe | Steuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdef?h; Beschwerdef?hre; Recht; Bundes; Amtshil; Amtshilfe; Perso; Person; Steuer; Sellschaft; Beschwerdef?hrer; Waltung; Renden; Verfah; Verfahren; Betrug; F?hrenden; Personen; Schwerdef?hrenden; Beschwerdef?hrende |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2021.44 | | Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Pl?schtiere; Staatsanwaltschaft; ?ffnen; Hinzuf?gen; Filter; Verfahrens; ?; Schweiz; Verantwortliche; Kantons; Verantwortlichen; Verfahrensakten; Schwyz; Entscheid; Zust?ndigkeit; H?fe; Einsiedeln; Wettbewerb; Entscheide; Gerichtsstands; Erfolg; Messe; Wettbewerbs; Antrag; Urteil; Erfolge |
BG.2021.8 | | Kanton; Ausl?nder; Filter; ?ffnen; Hinzuf?gen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Beh?rden; Ausl?nderin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; T?ter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Marc Forster | Basler Kommentar Strafrecht I | 2019 |
Stefan Trechsel, Marc Jean-Richard-dit-Bressel | Praxiskommentar zum StGB [PK StGB] | 2018 |