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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 24 Personal des Sekretariats
1 Der Bundesrat wählt die Direktion, die Wettbewerbskommission wählt das übrige Personal des Sekretariats.
2 Das Dienstverhältnis richtet sich nach der Personalgesetzgebung des Bundes.
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.285 | Recht; Rechtshilfe; Kultur; Kulturgüter; Filter; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Behörden; Rechtshilfeersuchen; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Recht; Sinne; Herkunft; Verfahren | |
BB.2020.97 | Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO). Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Bundes; Verfügung; Anzeige; Anzeigeerstatter; Gericht; Verfahren; Recht; Produkt; Beschwerde; Zuständigkeit; Verfahren; Anzeige; Amtsmissbrauch; Absatz; Stammdaten; Kanton; Nichtanhandnahme; Gerichtsstand; Sache; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; Wettbewerb; Parteien; Bundesanwaltschaft; Produkte; Mitglied; Publikation; Verfahrens; Entscheid |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar zum Bankengesetz [im Folgenden: BSK BankG] | 2013 |