Art. 24 LAVS dal 2024
Art. 24 (1) Disposizioni particolari
1 Le vedove hanno inoltre diritto a una rendita per vedove se, al momento della morte del coniuge, non hanno figli o affiliati ai sensi dell’articolo 23, ma hanno compiuto i 45 anni e sono state sposate durante almeno cinque anni. Se una vedova si è sposata più volte, si tiene conto, ai fini del computo, della durata complessiva dei diversi matrimoni.
2 Oltre alle cause di estinzione di cui all’articolo 23 capoverso 4, il diritto alla rendita per vedovi si estingue quando l’ultimo figlio compie i 18 anni.
(1) Vedi anche le disp. fin della mod. del 7 ott. 1994 (10a revisione dell’AVS) alla fine del presente testo.Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 24 Legge federale su l’assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC140002 | Ehescheidung | Berufung; Kinder; Berufungskläger; Parteien; Besuch; Unterhalt; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Gesuchsteller; Unterhaltsbeiträge; Besuchsrecht; Wochen; Urteil; Berufungsbeklagten; Monats; Sonntag; Berufungsklägers; Vereinbarung; Besuchsrechts; Bezirksgericht; Gericht; Rechtskraft; Ferien; Scheidung; Kinderunterhaltsbeiträge; Abteilung; Sorge; Besuchskontakte |
VD | 2014/635 | - | écès; Enfant; égal; écision; éation; état; édical; Orphelin; édicalement; étation; égale; époux; Autre; érale; édéral; Caisse; égalité; également; éressée; Intéressée; égard; Espèce; étant; Assurance |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2023.34 | - | Witwe; Witwer; Witwerrente; Anspruch; Recht; Urteil; Kinder; Bundesgericht; Schweiz; Witwen; Familie; Beeler; Switzerland; Diskriminierung; Hinterlassene; Familienleben; Beschwerdeführer; Zeitpunkt; Beschwerdeführers; Verwitwung; Hinterlassenen; Geschlecht; Bundesgerichts; Altersjahr; Ungleichbehandlung; Familienlebens; Diskriminierungsverbot; Schutz |
SO | VSBES.2023.34 | - | Witwe; Witwer; Witwerrente; Anspruch; Urteil; Recht; Diskriminierung; Kinder; Witwen; Familie; Schweiz; Bundesgericht; Beeler; Switzerland; Familienleben; Diskriminierungsverbot; Zeitpunkt; Wortlaut; Schutz; Verwitwung; Geschlecht; Auslegung; Ungleichbehandlung; Familienlebens; Bundesgerichts; Altersjahr; Hinterlassene; Witwenrente |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 297 (9C_763/2020) | Regeste Art. 23 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 AHVG ; Art. 46 Abs. 3 AHVV ; Wiederaufleben des Anspruchs auf eine Witwen- oder Witwerrente. Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, der zufolge Wiederverheiratung erloschen ist ( Art. 23 Abs. 4 lit. a AHVG ), kann gestützt auf Art. 23 Abs. 5 AHVG nur nach Auflösung der zweiten Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung wieder aufleben. Werden danach weitere Ehen eingegangen (d.h. eine dritte, vierte etc. Ehe) und später geschieden oder als ungültig erklärt, ist ein Wiederaufleben ausgeschlossen (E. 6.6). | Witwe; Witwen; Witwer; Witwerrente; Wiederaufleben; Witwenoder; Scheidung; Anspruch; Witwenrente; Ungültigerklärung; Hinterlassenen; Auslegung; Wiederverheiratung; Auflösung; Hinterlassenenversicherung; Revision; Verwitwung; Wiederauflebens; Botschaft; AHV-Revision; Urteil; Gesetzgeber; Unterhalt; Kinder; Rechtsfrage; Zweck |
139 V 473 (8C_1038/2012) | Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 24 Abs. 1 UVV. Erzielte der Versicherte im Jahr vor dem Unfall nicht aus krankheitsbedingten vorübergehenden Gründen ein reduziertes Einkommen, sondern weil er invaliditätsbedingt dauernd nur teilzeitlich, aber mit regelmässigem Lohn erwerbstätig sein konnte, berechnet sich der versicherte Verdienst nach Art. 15 Abs. 2 UVG und nicht nach Art. 24 Abs. 1 UVV, auch wenn er (noch) keine Rente der Invalidenversicherung bezog (E. 4). Regeste b Art. 31 Abs. 4 und 5 UVG; Art. 43 Abs. 1 und 4 UVV. Die Komplementärrenten der Hinterlassenen berechnen sich ohne Berücksichtigung der Invalidenrente des Verstorbenen (E. 5). | Unfall; Rente; Hinterlassenen; Verdienst; Invalide; Hinterlassenenrente; Renten; Invalidenversicherung; Komplementärrente; Person; Unfallversicherung; Unfalls; Witwe; Invalidität; Sonderfälle; IV-Rente; Verordnungsgeber; Komplementärrenten; Berechnung; Leistung; Invalidenrente; Verfügung; Anspruch; Bundesgericht; Krankheit |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-553/2024 | Rente | Verfügung; BVGer; SAK-act; BVGer-act; Vorinstanz; Anspruch; Verfahren; Parteien; Hinterlassenen; Bundesverwaltungsgericht; Sozialversicherung; Einsprache; Schweiz; Urteil; Scheidung; Witwen; Serbien; Schweizerische; Einspracheentscheid; Akten; Hinterlassenenrente; Zeitpunkt; Verwaltung; Sachverhalt; Schweizerischen; Ex-Ehemann; Eingang:; Sozialversicherungsabkommen; Entscheid |
C-4339/2018 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Recht; Vorinstanz; Witwe; Richt; Verfügung; Witwen; Witwenrente; Recht; Rente; Leistung; Einsprache; Rückerstattung; Vertrauen; Serbien; Unrecht; Rückforderung; Versicherung; Akten; Urteil; Hinweis; Renten; Anspruch; Rechtsprechung; Frist; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Schweiz |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2015.4 | Versuchter Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung, subeventuell versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung und vollendete vorsätzliche schwere Körperverletzung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung. | Beschuldigte; Apos;; Handgranate; Beschuldigten; Opfer; Bundes; Recht; Verletzung; Strasse; Protokoll; Täter; Splitter; Polizei; Urteil; Klage; Bosnien; EV-Protokoll; Ehefrau; Genugtuung; Explosion; Person; Gericht; Opfers; ätzlich |