Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (LAVS) Art. 24

Zusammenfassung der Rechtsnorm LAVS:



Art. 24 LAVS de 2024

Art. 24 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (LAVS) drucken

Art. 24 (1) Dispositions spéciales

1 Les veuves ont droit une rente si, au décès de leur conjoint, elles n’ont pas d’enfant ou d’enfant recueilli au sens de l’art. 23, mais qu’elles ont atteint 45 ans révolus et ont été mariées pendant cinq ans au moins. Si une veuve a été mariée plusieurs fois, il sera tenu compte, dans le calcul, de la durée totale des différents mariages.

2 Outre les causes d’extinction mentionnées l’art. 23, al. 4, le droit la rente de veuf s’éteint lorsque le dernier enfant atteint l’âge de 18 ans.

(1) Voir la let. f des disp. fin. mod. 7 oct. 1994 la fin du texte.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 24 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC140002EhescheidungBerufung; Kinder; Berufungskläger; Parteien; Besuch; Unterhalt; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Gesuchsteller; Unterhaltsbeiträge; Besuchsrecht; Wochen; Urteil; Berufungsbeklagten; Monats; Sonntag; Berufungsklägers; Vereinbarung; Besuchsrechts; Bezirksgericht; Gericht; Rechtskraft; Ferien; Scheidung; Kinderunterhaltsbeiträge; Abteilung; Sorge; Besuchskontakte
VD2014/635-écès; Enfant; égal; écision; éation; état; édical; Orphelin; édicalement; étation; égale; époux; Autre; érale; édéral; Caisse; égalité; également; éressée; Intéressée; égard; Espèce; étant; Assurance
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.34-Witwe; Witwer; Witwerrente; Anspruch; Recht; Urteil; Kinder; Bundesgericht; Schweiz; Witwen; Familie; Beeler; Switzerland; Diskriminierung; Hinterlassene; Familienleben; Beschwerdeführer; Zeitpunkt; Beschwerdeführers; Verwitwung; Hinterlassenen; Geschlecht; Bundesgerichts; Altersjahr; Ungleichbehandlung; Familienlebens; Diskriminierungsverbot; Schutz
SOVSBES.2023.34-Witwe; Witwer; Witwerrente; Anspruch; Urteil; Recht; Diskriminierung; Kinder; Witwen; Familie; Schweiz; Bundesgericht; Beeler; Switzerland; Familienleben; Diskriminierungsverbot; Zeitpunkt; Wortlaut; Schutz; Verwitwung; Geschlecht; Auslegung; Ungleichbehandlung; Familienlebens; Bundesgerichts; Altersjahr; Hinterlassene; Witwenrente
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 297 (9C_763/2020)
Regeste
Art. 23 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 AHVG ; Art. 46 Abs. 3 AHVV ; Wiederaufleben des Anspruchs auf eine Witwen- oder Witwerrente. Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, der zufolge Wiederverheiratung erloschen ist ( Art. 23 Abs. 4 lit. a AHVG ), kann gestützt auf Art. 23 Abs. 5 AHVG nur nach Auflösung der zweiten Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung wieder aufleben. Werden danach weitere Ehen eingegangen (d.h. eine dritte, vierte etc. Ehe) und später geschieden oder als ungültig erklärt, ist ein Wiederaufleben ausgeschlossen (E. 6.6).
Witwe; Witwen; Witwer; Witwerrente; Wiederaufleben; Witwenoder; Scheidung; Anspruch; Witwenrente; Ungültigerklärung; Hinterlassenen; Auslegung; Wiederverheiratung; Auflösung; Hinterlassenenversicherung; Revision; Verwitwung; Wiederauflebens; Botschaft; AHV-Revision; Urteil; Gesetzgeber; Unterhalt; Kinder; Rechtsfrage; Zweck
139 V 473 (8C_1038/2012)Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 24 Abs. 1 UVV. Erzielte der Versicherte im Jahr vor dem Unfall nicht aus krankheitsbedingten vorübergehenden Gründen ein reduziertes Einkommen, sondern weil er invaliditätsbedingt dauernd nur teilzeitlich, aber mit regelmässigem Lohn erwerbstätig sein konnte, berechnet sich der versicherte Verdienst nach Art. 15 Abs. 2 UVG und nicht nach Art. 24 Abs. 1 UVV, auch wenn er (noch) keine Rente der Invalidenversicherung bezog (E. 4).
Regeste b
Art. 31 Abs. 4 und 5 UVG; Art. 43 Abs. 1 und 4 UVV. Die Komplementärrenten der Hinterlassenen berechnen sich ohne Berücksichtigung der Invalidenrente des Verstorbenen (E. 5).
Unfall; Rente; Hinterlassenen; Verdienst; Invalide; Hinterlassenenrente; Renten; Invalidenversicherung; Komplementärrente; Person; Unfallversicherung; Unfalls; Witwe; Invalidität; Sonderfälle; IV-Rente; Verordnungsgeber; Komplementärrenten; Berechnung; Leistung; Invalidenrente; Verfügung; Anspruch; Bundesgericht; Krankheit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-553/2024RenteVerfügung; BVGer; SAK-act; BVGer-act; Vorinstanz; Anspruch; Verfahren; Parteien; Hinterlassenen; Bundesverwaltungsgericht; Sozialversicherung; Einsprache; Schweiz; Urteil; Scheidung; Witwen; Serbien; Schweizerische; Einspracheentscheid; Akten; Hinterlassenenrente; Zeitpunkt; Verwaltung; Sachverhalt; Schweizerischen; Ex-Ehemann; Eingang:; Sozialversicherungsabkommen; Entscheid
C-4339/2018Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassRecht; Vorinstanz; Witwe; Richt; Verfügung; Witwen; Witwenrente; Recht; Rente; Leistung; Einsprache; Rückerstattung; Vertrauen; Serbien; Unrecht; Rückforderung; Versicherung; Akten; Urteil; Hinweis; Renten; Anspruch; Rechtsprechung; Frist; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Schweiz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.4Versuchter Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung, subeventuell versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung und vollendete vorsätzliche schwere Körperverletzung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung.Beschuldigte; Apos;; Handgranate; Beschuldigten; Opfer; Bundes; Recht; Verletzung; Strasse; Protokoll; Täter; Splitter; Polizei; Urteil; Klage; Bosnien; EV-Protokoll; Ehefrau; Genugtuung; Explosion; Person; Gericht; Opfers; ätzlich