SCC Art. 237 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 237 SCC from 2024

Art. 237 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 237 Disruption of public traffic

1. Any person who wilfully obstructs, disrupts or endangers public traffic, in particular traffic on the roads, on water, in the air or on rail and as a result knowingly causes danger to the life and limb or property of other people shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.If the offender thus knowingly endangers the life and limb of a large number of people, a custodial sentence not exceeding ten years or a monetary penalty shall be imposed. (1) 2. If the offence is committed through negligence, a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty shall be imposed.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 17 Dec. 2021 on the Harmonisation of Sentencing Policy, in force since 1 July 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 237 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230215Sachbeschädigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Recht; Störung; Sinne; Eisenbahnverkehrs; Frontscheibe; Entscheid; Anklage; Sachbeschädigung; Jugendgericht; Leistung; Dispositiv; Zeuge; Beweis; Verteidigung; Bundesgerichts; Verfahren; Vollzug; Sachverhalt; Verfahren; Polizei; Zuges; ädigt
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Gefährdung; Gutachten; Flugzeugs; Anklage; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Gutachter; Schlussbericht; Verletzung; Verkehr; Verhalten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.114 (AG.2019.672)Störung des öffentlichen VerkehrsBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; Recht; Sicherheit; Gericht; Verfahren; Anklage; Urteil; Person; Akten; Freiheitsstrafe; Strasse; Verteidigung; Arbeit; Beschuldigte; Gericht; Zeuge; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Zeugen; Personen; Strassen
BSHB.2016.12 (AG.2016.251)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 24. Juni 2016Verkehrs; Verhalten; Vergehen; Untersuchungs; Staatsanwaltschaft; Delikte; Verbrechen; Verhaltens; Gerichts; Basel; Person; Basel-Stadt; Untersuchungshaft; Fortsetzungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Auftrag; Freiheitsstrafe; Taten; Verfahren; Auflage; Begutachtung; Entscheid; Vorinstanz; Sicherheit; Verkehrsteilnehmer; Buschauffeur; Vorfall; Recht; üglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 255 (6B_202/2007)Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB); Begehung durch Unterlassen aufgrund der Schaffung einer Gefahr (Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB); Fahrlässigkeit (Art. 12 Abs. 3 StGB); Begriff des öffentlichen Verkehrs; Kausalität bei Unterlassungen. Tatbestandselemente der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (E. 4.1). Auch wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durch gesetzliche oder von Verwaltungsbehörden oder Verbänden erlassene Sicherheitsvorschriften geregelt ist, findet das allgemeine Prinzip weiterhin Anwendung, wonach derjenige, der ein Risiko schafft, dessen Verwirklichung zu verhindern hat. Daher hat der Beamte, der ein Risiko geschaffen hat, die angesichts der Umstände notwendigen Vorkehren zu treffen. Er hat vorhersehbare Schäden auch zu verhindern, wenn ihn die einschlägigen Vorschriften nicht zum Handeln anhalten (E. 4.2.1 und 4.2.2). Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln, nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen der vorangehenden Handlung, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder aus einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung resultiert (E. 4.2.3). Die öffentlichen Gewässer im Sinne des BSG sind öffentliche Verkehrswege im Sinne von Art. 237 StGB (E. 4.3.1). Kausalität zwischen einer Unterlassung und der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (E. 4.4). égligence; être; été; énéral; Intégrité; Auteur; équate; Rhône; était; éterminé; Dorénaz; Entrave; ésultat; égal; énal; égale; ément; énale; élit; Verkehrs; Département; état; écessaire; ésion; Infraction; STRATENWERTH; écurité; Valais; Sinne; édéral
134 IV 216 (6B_498/2007)Nötigung (Art. 181 StGB); Streikrecht (Art. 28 Abs. 3 BV, Art. 8 Abs. 1 lit. d UNO-Pakt I), Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV, § 17 Abs. 1 KV/AG), Meinungsfreiheit (Art. 16 BV). Blockade des Verkehrs auf einer Autobahn im Rahmen eines Streiks. Nötigung im konkreten Fall bejaht (E. 4-6). Verkehr; Streik; Verkehrs; Nötigung; Aktion; Blockade; Arbeit; Recht; Autobahn; Baregg; Bauarbeiter; Blockadeaktion; Verkehrsteilnehmer; Sinne; Versammlung; Zweck; Streiks; Bareggtunnel; Urteil; Streiktag; Willen; Beschwerdeführern; Meinung; Verfahren; Tatbestand; Hinweis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2643/2015MilitärdienstpflichtArmee; Bundes; Vorinstanz; Ausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Quot;; Urteil; Verfahren; Entscheid; Interesse; Recht; BVGer; Beurteilung; Armeeangehörige; Dienst; Verfahrens; Sachverhalt; Verfügung; Begründung; Angehörige; Massnahme; Öffentlichkeit; Militär; Tagessätzen; Polizei; Aufgebotsstopp

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.50Kanton; Verfahren; Gericht; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Verfahrens; Verfahrensakten; Diebstahl; Gerichtsstands; Basel-Landschaft; Reiter; Verfolgung; Akten; Gesuchs; Beschwerdekammer; Behörde; Neuenburg; Behörden; Verfolgungshandlungen; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Taten; Neuchâtel; Diebstahls
BB.2021.73Beschwerdegegner; Filter; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Kantons; Unfall; Gericht; Kantonspolizei; Gleitschirm; Urteil; Parteien; Untersuchung; Verkehr; Verschulden; Verletzung; Bundesstrafgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TrechselPraxis2018
TrechselPraxis, 3. Aufl.2018