Strafgesetzbuch (StGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 237 StGB vom 2024

Art. 237 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 237 Störung des öffentlichen Verkehrs

1. Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser, in der Luft oder auf der Schiene hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe. (1) 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 237 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230215Sachbeschädigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Recht; Störung; Sinne; Eisenbahnverkehrs; Frontscheibe; Entscheid; Anklage; Sachbeschädigung; Jugendgericht; Leistung; Dispositiv; Zeuge; Beweis; Verteidigung; Bundesgerichts; Verfahren; Vollzug; Sachverhalt; Verfahren; Polizei; Zuges; ädigt
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Gefährdung; Gutachten; Flugzeugs; Anklage; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Gutachter; Schlussbericht; Verletzung; Verkehr; Verhalten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.114 (AG.2019.672)Störung des öffentlichen VerkehrsBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; Recht; Sicherheit; Gericht; Verfahren; Anklage; Urteil; Person; Akten; Freiheitsstrafe; Strasse; Verteidigung; Arbeit; Beschuldigte; Gericht; Zeuge; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Zeugen; Personen; Strassen
BSHB.2016.12 (AG.2016.251)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 24. Juni 2016Verkehrs; Verhalten; Vergehen; Untersuchungs; Staatsanwaltschaft; Delikte; Verbrechen; Verhaltens; Gerichts; Basel; Person; Basel-Stadt; Untersuchungshaft; Fortsetzungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Auftrag; Freiheitsstrafe; Taten; Verfahren; Auflage; Begutachtung; Entscheid; Vorinstanz; Sicherheit; Verkehrsteilnehmer; Buschauffeur; Vorfall; Recht; üglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 255 (6B_202/2007)Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB); Begehung durch Unterlassen aufgrund der Schaffung einer Gefahr (Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB); Fahrlässigkeit (Art. 12 Abs. 3 StGB); Begriff des öffentlichen Verkehrs; Kausalität bei Unterlassungen. Tatbestandselemente der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (E. 4.1). Auch wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durch gesetzliche oder von Verwaltungsbehörden oder Verbänden erlassene Sicherheitsvorschriften geregelt ist, findet das allgemeine Prinzip weiterhin Anwendung, wonach derjenige, der ein Risiko schafft, dessen Verwirklichung zu verhindern hat. Daher hat der Beamte, der ein Risiko geschaffen hat, die angesichts der Umstände notwendigen Vorkehren zu treffen. Er hat vorhersehbare Schäden auch zu verhindern, wenn ihn die einschlägigen Vorschriften nicht zum Handeln anhalten (E. 4.2.1 und 4.2.2). Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln, nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen der vorangehenden Handlung, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder aus einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung resultiert (E. 4.2.3). Die öffentlichen Gewässer im Sinne des BSG sind öffentliche Verkehrswege im Sinne von Art. 237 StGB (E. 4.3.1). Kausalität zwischen einer Unterlassung und der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (E. 4.4). égligence; être; été; énéral; Intégrité; Auteur; équate; Rhône; était; éterminé; Dorénaz; Entrave; ésultat; égal; énal; égale; ément; énale; élit; Verkehrs; Département; état; écessaire; ésion; Infraction; STRATENWERTH; écurité; Valais; Sinne; édéral
134 IV 216 (6B_498/2007)Nötigung (Art. 181 StGB); Streikrecht (Art. 28 Abs. 3 BV, Art. 8 Abs. 1 lit. d UNO-Pakt I), Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV, § 17 Abs. 1 KV/AG), Meinungsfreiheit (Art. 16 BV). Blockade des Verkehrs auf einer Autobahn im Rahmen eines Streiks. Nötigung im konkreten Fall bejaht (E. 4-6). Verkehr; Streik; Verkehrs; Nötigung; Aktion; Blockade; Arbeit; Recht; Autobahn; Baregg; Bauarbeiter; Blockadeaktion; Verkehrsteilnehmer; Sinne; Versammlung; Zweck; Streiks; Bareggtunnel; Urteil; Streiktag; Willen; Beschwerdeführern; Meinung; Verfahren; Tatbestand; Hinweis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2643/2015MilitärdienstpflichtArmee; Bundes; Vorinstanz; Ausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Quot;; Urteil; Verfahren; Entscheid; Interesse; Recht; BVGer; Beurteilung; Armeeangehörige; Dienst; Verfahrens; Sachverhalt; Verfügung; Begründung; Angehörige; Massnahme; Öffentlichkeit; Militär; Tagessätzen; Polizei; Aufgebotsstopp

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.50Kanton; Verfahren; Gericht; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Verfahrens; Verfahrensakten; Diebstahl; Gerichtsstands; Basel-Landschaft; Reiter; Verfolgung; Akten; Gesuchs; Beschwerdekammer; Behörde; Neuenburg; Behörden; Verfolgungshandlungen; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Taten; Neuchâtel; Diebstahls
BB.2021.73Beschwerdegegner; Filter; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Kantons; Unfall; Gericht; Kantonspolizei; Gleitschirm; Urteil; Parteien; Untersuchung; Verkehr; Verschulden; Verletzung; Bundesstrafgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TrechselPraxis2018
TrechselPraxis, 3. Aufl.2018