Militärstrafgesetz (MStG) Art. 237

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 237 MStG vom 2025

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Art. 237 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1928 in Kraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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