E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 233 StPO vom 2024

Art. 233 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 233 Haftentlassungsgesuch während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht


Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts entscheidet über Haftentlassungsgesuche innert 5 Tagen; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 233 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180001Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBerufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Aussage; Privatkläger; Staatsanwalt; Verfahren; Privatklägerin; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Berufungsgericht; Entscheid; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Verteidigung; Verfahrens; Kollusionsgefahr; Haftgr; Verfahren; Gesuchstellers; Zuständigkeit; Freispruch; Aussagen
ZHAC110001Übergangsrechtliche Weitergeltung von Zwangsmassnahmen (hier: Sicherheitshaft)Recht; Beschwerdegegner; Sicherheitshaft; Beschluss; Oberstaatsanwalt; Oberstaatsanwaltschaft; Schmid; Kanton; Inkrafttreten; Zwangsmassnahme; Kantons; Zwangsmassnahmen; Kassationsgericht; Antrag; Verfahren; Vizepräsident; Revisionskammer; Verfahrens; Vorinstanz; Ziffer; Rechtsmittel; Auffassung; Kass-Nr; Nichtigkeitsbeschwerde; Obergericht; Voraussetzungen; Dispositiv; Beurteilung; Akten
Dieser Artikel erzielt 142 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2021.00002Eine Beschwerde an das Bundesgericht wurde mit Urteil vom 2. März 2021 (1B_45/2021) teilweise gutgeheissen.Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Personen; Flucht; Verfahren; Sicherheitshaft; Berufung; Kanton; Schweiz; Kantons; Italien; Fluchtgefahr; Urteil; Staatsanwalt; Tötung; Personenwagen; ­gen; Schuss; Über; Kollegen; Entscheid; Entlassung; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Tatverdacht; «…»; ­ten
BSBES.2020.57 (AG.2021.236)Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGBSicherheit; Sicherheitshaft; Gericht; Entscheid; Massnahme; Verlängerung; Recht; Bundesgericht; Verfahren; Basel; Beschwerdegegner; Gerichts; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Alkohol; Berufungsgericht; Christian; Johannsen; Verfügung; Rechtskraft; Verfahrensleitung; Massnahmenvollzug; Vollzug; Verfahrensleiters; Beschwerdeverfahren; Gutheissung; Ausgangslage; Entscheids
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 186 (1B_149/2011)Art. 233 StPO; Antrag auf Haftentlassung im Berufungsverfahren; kein Recht auf eine Verhandlung. Soweit Art. 233 StPO nicht ausdrücklich auf Art. 228 StPO verweist und der Anspruch auf rechtliches Gehör durch das kontradiktorische Verfahren ausreichend gewährleistet ist, hat der Beschuldigte keinen formellen Anspruch darauf, dass die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts in mündlicher Verhandlung über sein Haftentlassungsgesuch entscheidet (E. 3). édure; évenu; étention; ération; énale; Appel; érant; état; être; Message; égale; écrit; été; Chambre; Intéressé; éposé; écision; Autorité; ègle; ément; également; Extrait; Genève; Haftentlassung; Verhandlung; Anspruch; Verfahren; écembre; Accusation; était
104 Ia 179Revisionsverfahren in Stafsachen; Verhältnis zur EMRK; persönliches Auftreten des verurteilten Gefangenen vor Gericht nach Tessiner Strafprozessrecht. 1. Die Regelung des Revisionsverfahrens wird von der EMRK nicht erfasst. 2. Die Bestimmung des Tessiner Strafverfahrens, wonach der verurteilte Gefangene im Revisionsverfahren vor dem kantonalen Kassations- und Revisionsgericht in Strafsachen nicht persönlich erscheinen darf (Art. 245 StPO in Verbindung mit Art. 233 Abs. 3 StPO), verletzt Art. 4 BV in den Fällen, wo das Gericht Beweise aufnimmt, die für den Erfolg des Revisionsgesuchs erheblich sind.
Corte; Revisionsverfahren; Gericht; Tessiner; Verfahrens; Gefangene; Sachen; Nella; Commission; Assunzione; Accusato; Arresto; Urteilskopf; Estratto; Cantone; Ticino; Regeste; Stafsachen;; Verhältnis; EMRK;; Gefangenen; Prozessrecht; Regelung; Revisionsverfahrens; Kassations; Revisionsgericht; Verbindung; Fällen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2012.13HaftentlassungBundes; Vollzug; Bundesgericht; Urteil; Entlassung; Kammer; Freiheit; Verfahren; Bundesgerichts; Freiheitsstrafe; Haftentlassung; Recht; Bundesstrafgericht; Gesuch; Gericht; Entscheid; Vollzugs; Verfahren; Drittel; Rechtsmittel; Person; Verfahrens; Sinne; Verhalten; Bundesanwaltschaft; Taten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Zuberbühler, Frei Kommentar zur StPO2020
Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 2. Auflage, Zürich2013