CPM Art. 233 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPM:



Art. 233 CPM dal 2025

Art. 233 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 233 (1)

(1) Abrogato dal n. III della LF del 21 mar. 2003, con effetto dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3389; FF 1999 1669).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 I 143Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Voraussetzungen, unter denen der vor einem Militärgericht Angeklagte das Bundesgericht anrufen kann. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 2). Tragweite von Art. 2 Ziff. 4 MStG, wonach Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes "mit Bezug auf ihre militärische Stellung" dem Militärstrafrecht unterstehen. Anwendung dieser Bestimmung auf Ehrverletzungen, die einem Soldaten deshalb vorgeworfen werden, weil er kurz nach der Entlassung aus dem Wiederholungskurs einen Zeitungsartikel veröffentlicht und darin dienstliche Vorkommnisse sowie seinen Regimentskommandanten kritisiert hat (Erw. 2-4). ärische; Dienst; Stellung; Aeusserung; Bundesgericht; Militärstrafrecht; Oberst; Baumann; Zeitung; Aeusserungen; Militärgericht; Wiederholungskurs; Zuständigkeit; Ehrverletzung; Divisionsgericht; Bezug; Zeitungsartikel; Vorkommnisse; Untersuchung; Soldat; Urteil; Sommacal; Dienstes; Bericht; Offizier; Kompetenzkonflikt