CPM Art. 233 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPM:



Art. 233 CPM de 2025

Art. 233 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 233 (1)

(1) Abrogé par le ch. III de la LF du 21 mars 2003, avec effet au 1er janv. 2007 (RO 2006 3389; FF 1999 1787).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 I 143Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Voraussetzungen, unter denen der vor einem Militärgericht Angeklagte das Bundesgericht anrufen kann. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 2). Tragweite von Art. 2 Ziff. 4 MStG, wonach Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes "mit Bezug auf ihre militärische Stellung" dem Militärstrafrecht unterstehen. Anwendung dieser Bestimmung auf Ehrverletzungen, die einem Soldaten deshalb vorgeworfen werden, weil er kurz nach der Entlassung aus dem Wiederholungskurs einen Zeitungsartikel veröffentlicht und darin dienstliche Vorkommnisse sowie seinen Regimentskommandanten kritisiert hat (Erw. 2-4). ärische; Dienst; Stellung; Aeusserung; Bundesgericht; Militärstrafrecht; Oberst; Baumann; Zeitung; Aeusserungen; Militärgericht; Wiederholungskurs; Zuständigkeit; Ehrverletzung; Divisionsgericht; Bezug; Zeitungsartikel; Vorkommnisse; Untersuchung; Soldat; Urteil; Sommacal; Dienstes; Bericht; Offizier; Kompetenzkonflikt