Code pénal suisse (CPS) Art. 229

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 229 CPS de 2024

Art. 229 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 229 Violation des règles de l’art de construire (1)

1 Quiconque, intentionnellement, enfreint les règles de l’art en dirigeant ou en exécutant une construction ou une démolition et par l met sciemment en danger la vie ou l’intégrité corporelle des personnes est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 L’auteur est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire si l’inobservation des règles de l’art est due une négligence.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 229 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220067Fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der BaukundeBeschuldigte; Palettgabel; Beschuldigten; Bitumenrollen; Palettgabelkette; Ladung; Gutachter; Urteil; Berufung; Palette; Rolle; Rollen; Recht; Vorinstanz; Gutachten; Gefährdung; Sicherung; Privatkläger; Kranführer; Staatsanwaltschaft; Höhe; Verfahren; Wahrscheinlichkeit; Sicherungskette; Gericht
ZHSB210079Fahrlässige Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Palette; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Berufung; Anklage; Ladung; Privatkläger; Verfahren; Gericht; Staatsanwaltschaft; Sinne; Recht; Rollen; Plastik; Mitbeschuldigte; Verfahren; Körperverletzung; Entscheid; Urteils; Anheben; Antrag; Privatklägers; Gurte; Aussage; Verteidigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOBKBES.2021.153-ädigt; Geschädigte; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Verletzung; Geschädigten; Beschuldigten; Verletzungen; Unfall; Verfahren; Einstellung; Körper; Schaden; Körperverletzung; Gitter; Beschwerdekammer; Behandlung; Akten; Anklage; Grundsatz; Verurteilung; Sachverhalt; Lichtschächte; Recht; Obergericht; Gitterrost
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 IV 15Art. 117 StGB. Art. 229 StGB. Arbeitsunfall. Fahrlässige Tötung. Verletzung der Regeln der Baukunde. 1. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften hat nicht nur derjenige zu sorgen, der die spezifische Unfallgefahr geschaffen hat, sondern jeder Arbeitgeber von Untergebenen, die erkennbar gefährdet sind. Ein Hinweis auf die Gefahr anstelle der Durchsetzung von Sicherungsmassnahmen genügt nicht (E. 2a). 2. Die Verantwortung des Sorgfaltspflichtigen ist unabhängig von der finanziellen Bedeutung des Arbeitsauftrags (E. 2b). Arbeit; Gefahr; Unfall; Plastikfolie; Baukunde; Dachluke; Nichtigkeitsbeschwerde; Dachluken; Plastikfolien; Unfallverhütung; Urteil; Staatsanwaltschaft; Kantons; Verletzung; Einhaltung; Unfallverhütungsvorschriften; Verantwortung; Postgebäudes; Gefährdung; Verordnung; Sicherung; Tötung; Unfallgefahr; Arbeitgeber; Untergebenen; Hinweis; Firma; ührten
106 IV 264Art. 18 Abs. 3, Art. 117 und 229 Abs. 2 StGB. 1. Sorgfaltspflicht des Bauschaffenden, der statt der üblichen eine ungewöhnliche Konstruktionsmethode wählt. 2. Eine Regel der Baukunde ist anerkannt, wenn sie nach dem Stand des Erfahrungswissens unbestritten ist. Gutachten; Nichtigkeitsbeschwerde; Sicherheit; Erfahrung; Baukunde; Sicherung; Beton; Element; Ausbildung; Kenntnisse; Urteil; Kantons; Obwalden; Umkippen; Fahrlässigkeit; Konstruktion; Betonelement; Bauschaffenden; Konstruktionsmethode; Bauleiter; Elemente; Kippen; Verletzung; Obergericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.126Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Privatklägerschaft (Art. 138 i.V.m. Art. 135 StPO).Recht; Zivil; Privatkläger; Berufung; Rechtsbeistand; Verfahren; Urteil; Klage; Entschädigung; Verfahren; Gerichts; Verfahrens; Rechtspflege; Berufungsverfahren; Privatklägerschaft; Zivilklage; Kanton; Kantons; Punkt; Beschwerdegegner; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Anschlussberufung; Zivilpunkt; Bemühungen; Entscheid; Zivilklagen; Zivilansprüche; Bundesstrafgerichts; ünde