Obligationenrecht (OR) Art. 226a

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Der Art. 226a OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 226a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2004.91Entscheid Art. 226a und Art. 226m aOR; Art. 1 und Art. 6 Abs. 1 lit. c aKKG; Art. 266k OR (SR 220). Zu prüfen war, welche Normen auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasing-Vertrag anwendbar sind. Bei der Ermittlung des übereinstimmenden Parteiwillens ist von den vom Kläger unterzeichneten schriftlichen Dokumenten, namentlich dem Leasing-Vertrag sowie den Allgemeinen Leasing-Bestimmungen, auszugehen. Auf einen stark die Miete betonenden Leasing-Vertrag ist die zwingende mietrechtliche Regelung von Art. 266k OR anzuwenden (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 24. Juni 2005, BZ.2004.91). Leasing; Vertrag; Vertrags; Fahrzeug; Leasingvertrag; Eigentum; Leasingbestimmungen; Quot; Abzahlung; Klage; Eigentums; Leasingnehmer; Abzahlungsvertrag; Fahrzeuges; Parteien; Sonderzahlung; Leasingzins; Abzahlungsvertragsrecht; Beklagten; Gebrauch; Konsumkredit; Berufung; Kündigung; Schutz; Abzahlungsvertragsrechts; Kilometer
LUOG 1994 56Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Verkauf einer beweglichen Sache, die der Verkäufer zuvor gestützt auf einen formungültigen Abzahlungsvertrag übernommen hatte. Veruntreuung?Vertrag; Angeklagte; Eigentum; Fahrzeug; Eigentums; Eigentumsübergang; Leasing; Recht; Wagen; Sinne; Angeklagten; Verteidiger; Veräusserin; Vertrauensverhältnis; Kriminalgericht; Veruntreuung; Tatbestand; Leasingvertrag; Abzahlungsvertrag; Vertragsdauer; Wortlaut; Vertrages; Besitzes; Grundgeschäft; Verträge; Stratenwerth

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2004 29AGVE 2004 29 S.122 2004 Kantonale Steuern 121 [...] 29 Abzug von Schuldzinsen (§ 40 lit. a StG). - Die Abzugsfähigkeit des...Leasing; Leasingvertrag; Schuldzins; Vertrag; Schuldzinsen; Kapital; Leasingra; Veräus; Abzug; Verwaltungsgericht; Kapitals; Leasingobjekt; Leasingnehmer; Leasingraten; Eigentum; Konsu; Veräusserung; Kantonale; Steuern; Abzugsfähigkeit; Kapitalschuld; Entgelt; Sinne; Steuerge; Aeschbach; Kommentar; Auflage
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