Code civil suisse (CC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 226 CC de 2024

Art. 226 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 226 IV. Preuve

Tout bien est présumé commun s’il n’est prouvé qu’il est bien propre de l’un ou de l’autre époux.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 226 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-03-83ErbenvertretungErben; Erbenvertreter; Rekurs; Erbenvertreters; Verfügung; Tochter; Kreispräsident; Begehren; Entscheid; Erbschaft; Lasses; Rekurrent; Klosters; Kantonsgericht; Recht; Verwaltung; Kreispräsidenten; Rekurrenten; Kreisamt; Behörde; Kantonsgerichtspräsidium; Rekursgegnerin; Erbenvertretung; Testament; Erbteilung; Begründung; Gesuch

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 Ia 418Schenkungssteuer; Art. 4 BV. 1. Auslegung eines Ehe- und Erbvertrags; Nacherbeneinsetzung? (E. 3.) 2. Im Kanton Zürich kann ein Erbauskauf ohne Verletzung von Art. 4 BV der Schenkungssteuer unterworfen werden (E. 4). Schenkung; Schenkungssteuer; Beschwerdeführerinnen; Pflicht; Erbvertrag; Pflichtteil; Erben; Verwaltungsgericht; Erbschafts; Töchter; Gesamtgut; Verfügung; Zuwendung; Erbeneinsetzung; Kanton; Recht; Gesamtgutes; Erbauskauf; Erbschaftssteuer; Steuer; Urteil; Ehemann; Eheleute; Erben; Betrag
102 II 313Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5). Vorschlag; Vorschlags; Ehegatte; Pflicht; Ehegatten; Pflichtteil; Zuwendung; Herabsetzung; Ehefrau; Müller; Recht; Vereinbarung; Erblasser; Gallen; Schenkung; Zuweisung; Berufung; Verfügung; Zuwendungen; Bundesgericht; Todes; Pflichtteilsrecht; Güterstand; Erbvertrag; Teilung; Sinne; Vorschlagsteilung