Art. 226 IV. Beweis
Alle Vermögenswerte gelten als Gesamtgut, solange nicht bewiesen ist, dass sie Eigengut eines Ehegatten sind.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | PZ-03-83 | Erbenvertretung | Erben; Schaft; Erbenvertreter; Vertreters; Präsident; Rekurs; Erbenvertreters; Gehren; Teilung; Verfügung; Tochter; Kreispräsident; Begehren; Entscheid; Erbschaft; Lasses; Klosters; Kantonsgericht; Recht; Verwaltung; Kreispräsidenten; Kreisamt; Fest; Rekurrenten; Gesuch; Behörde; Zungen; Gegnerin; Kantonsgerichtspräsidium |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
102 Ia 418 | Schenkungssteuer; Art. 4 BV. 1. Auslegung eines Ehe- und Erbvertrags; Nacherbeneinsetzung? (E. 3.) 2. Im Kanton Zürich kann ein Erbauskauf ohne Verletzung von Art. 4 BV der Schenkungssteuer unterworfen werden (E. 4). | Schenkung; A-H; Beschwerde; Recht; Schenkungssteuer; Beschwerdeführerinnen; Pflicht; Erbvertrag; Pflichtteil; Verwaltungsgericht; Erbschafts; Töchter; Gesamtgut; Verfügung; Verzichtet; Zuwendung; E-A; M-A; Kanton; Erbeneinsetzung; Recht; Gesamtgutes; Erbauskauf; Güterrechtlichen; Erbschaftssteuer; Steuer; Wäre; Urteil; Ehemann; Schied |
102 II 313 | Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5). | Vorschlag; Vorschlags; Ehegatte; Pflicht; Ehegatten; Pflichtteil; Zuwendung; Lasse; überlebende; Ehefrau; Herabsetzung; Müller; Recht; überlebenden; Vereinbarung; Erblasser; Gallen; Schenkung; Vertragliche; Zuweisung; Berufung; Verfügung; Zuwendungen; Bundesgericht; Todes; Pflichtteilsrecht; Güterstand; Erbvertrag; Teilung |