StGB Art. 224 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 224 StGB vom 2024

Art. 224 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 224 durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht

1 Wer vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

2 Ist nur Eigentum in unbedeutendem Umfange gefährdet worden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 224 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2019/342-éral; évenu; édéral; Appel; ération; égligence; énale; étant; Ministère; Selon; évenus; Emploi; Office; ésente; Infraction; Indemnité; éfense; élégation; édérale; éfenseur
LU21 09 111Art. 224 Abs. 1, 225 Abs. 1 StGB. In Gefahr bringen von Leib und Leben von Personen oder von fremdem Eigentum. Bei der Auslegung dieses Begriffs folgt das Obergericht nicht der Individualtheorie, sondern der Repräsentationstheorie. Vorausgesetzt ist eine konkrete Gefahr, die sich auf Rechtsgüter (Personen und/oder Sachgüter) der Allgemeinheit beziehen muss (sog. Gemeingefahr).Gefährdung; Gefahr; Gemeingefahr; Absicht; Person; Eigentum; Rechtsgüter; Allgemeinheit; Personen; Obergericht; Individualtheorie; Repräsentationstheorie; Vorausgesetzt; /oder; Sachgüter; Sprengstoffe; Freiheitsstrafe; Tatbestände; Urteil; Roelli/Fleischanderl; Verletzung; Erwägungen; Auslegung; Begriffs; ======================================================================; Erwägungen:; Geldstrafe; Tatbestandsausführungen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2009 25AGVE - Archiv 2009 Straf-undMassnahmenvollzug 107 [...] 25 Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug Die bedingte Entlassung...Entlas; Entlassung; Vollzug; Gutachten; Verfügung; Bewährung; Vollzug; Urteil; Verhalten; Vollzugs; Freiheit; Beschwer; Verwaltungsgericht; Soma-Verfügung; Prognose; Beschwerdeführers; Schweiz; Sofortmass; Massnahmen; Recht; Behörde; ähren
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 249 (6B_1319/2019)
Regeste
Art. 224 und 225 StGB ; Begriff der "giftigen Gase". Ausschliesslich vom Menschen geschaffene Gase, von denen eine erheblich gesteigerte Gefahr - insbesondere bei deren Herstellung, deren Aufbewahrung, deren Bearbeitung oder deren Transport - ausgeht und die im Sinne eines Kampfstoffes gegen Menschen und Sachen verwendet werden können, fallen unter den Begriff "giftige Gase" im Sinne von Art. 224 und 225 StGB . (Kohlen-)Monoxid erfüllt diesen Eigenschaften nicht (E. 1).
éral; être; édéral; été; énal; étation; Aient; érale; Explosifs; Conseil; égligence; édérale; Emploi; édure; Appel; éré; élictueux; Message; Tribunal; écembre; étant; étaient; ément; Infraction; ésente; énale; écuniaire; épens; égale; était
115 IV 111Art. 224 StGB; Gefährdung durch Sprengstoffe. Der privilegierte Tatbestand von Abs. 2 dieser Bestimmung kann lediglich angewendet werden, wenn Eigentum in nur unbedeutendem Umfang betroffen worden ist; der Umstand allein, dass sich der Vorsatz des Täters auf Eigentum in unbedeutendem Umfang bezogen hat, genügt nicht, wenn tatsächlich eine weitergehende Gefährdung eingetreten ist. Eigentum; Gefährdung; Sprengstoff; Explosion; Vorinstanz; Erfolg; Täter; Staatsanwaltschaft; Urteil; Kantons; Solothurn; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorsatz; Familie; Sachschaden; Metall; Handlung; Sprengstoffe; Tatbestand; Umstand; Täters; Balkonfenster; Anstiftung; Brigitte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.31Revision; Bundes; Verfahren; Kammer; Gesuch; Gesuchsgegner; Berufungskammer; Bundesanwaltschaft; Revisionsgesuch; Beweis; Aussage; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Aussagen; Frist; Verfahrens; Recht; Person; Gesuchsgegners; Stellung; Eingabe; Entscheid; Beweismittel; Revisionsverfahren; Mittäter; Stellungnahme; ürde
BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TrechselPraxis, 3. Aufl.2018
Schweizer, Fingerhuth, TrechselPraxis, 2. Aufl., Zürich2013