Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 222l

Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 222l VTS vom 2025

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Art. 222l (1) Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. Oktober 2009

1 Für landwirtschaftliche Arbeitsanhänger, die vor dem 1. Januar 2011 hergestellt werden, gilt bezüglich Artikel 209 Absätze 1 und 3 über die Beleuchtung und die Richtungsblinker bis zum 1. Januar 2013 das bisherige Recht.

2 Für Schulbusse, die vor dem 1. August 2012 erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut werden, gilt bezüglich Artikel 123a Absatz 1 über einen gleichwertigen Schutz wie nach dem UNECE-Reglement Nr. 44/03 das bisherige Recht.

(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2009, in Kraft seit 1. April 2010 (AS 2009 5705).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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