Tabaksteuergesetz (TStG) Art. 22
Zusammenfassung der Rechtsnorm TStG:
Das schweizerische Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren, um den Konsum zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Es enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Bekämpfung von Schmuggel. Das Gesetz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überwacht und Verstösse können zu Geldstrafen führen.
Art. 22 TStG vom 2025
Art. 22 Nachforderung; Rückerstattung von Amts wegen
1 Ist infolge Irrtums des BAZG eine geschuldete Steuer gar nicht oder zu niedrig oder ein rückvergüteter Steuerbetrag zu hoch festgesetzt worden, so wird der entgangene Betrag nachgefordert, solange nicht die Verjährung gemäss Artikel 23 eingetreten ist.
2 Wird bei der amtlichen Nachprüfung der Steuerveranlagung oder bei Betriebskontrollen festgestellt, dass eine Steuer zu Unrecht erhoben worden ist, so wird der zu viel bezahlte Betrag von Amts wegen zurückerstattet.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.