SCC Art. 218 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 218 SCC from 2022

Art. 218 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 218 1. Deferred payment

1 If immediate payment of the participation claim and the share of the increased value would cause serious difficulties for the debtor, he or she may request a deferral.

2 Unless otherwise agreed by the spouses, the participation claim and the share of the increased value bear interest as of completion of the division of property and, where justified in the circumstances, security must be furnished.


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Art. 218 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130133ArrestArrest; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Recht; SchKG; Vorinstanz; Verfahren; Urteil; Hinwil; Einzelgericht; Forderung; Bezirksgerichtes; Beschwerdeverfahren; Gericht; Betrag; Entscheid; Tatsache; Betreibung; Obergericht; Arrestbegehren; Beschwerdegegners; Tatsachen; Parteien; Pfäffikon; Dispositivziffer; Zahlung; Hinweis; Bezirksgerichts; Rechtsöffnung
VDHC/2023/525’appel; Lausanne; Entretien; ’intimée; ’est; ’entretien; éposé; Arrondissement; éter; ésident; ésente; Objet; évrier; -après; égime; éfinitif; écutoire; ’appelant; ’objet; édéral; ésidente; ’arrondissement; ’à; été
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 289Berücksichtigung von Drittschulden im Grundbedarf des Unterhaltsschuldners (Art. 125 ZGB); Indexklausel (Art. 128 ZGB). Voraussetzungen, unter denen Drittschulden im Grundbedarf des Unterhaltsschuldners berücksichtigt werden können (E. 2a). Muss der Beitragsschuldner zur Erfüllung einer aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung hervorgehenden Forderung des Unterhaltsgläubigers ein zusätzliches Darlehen aufnehmen, so kann die hierdurch entstandene Tilgungsrate nicht im schuldnerischen Grundbedarf eingesetzt werden (E. 2b). Indexklauseln, die dem Unterhaltsschuldner den Nachweis überbinden, sein Einkommen habe mit der Teuerung nicht Schritt gehalten, sind auch mit Blick auf die Zwangsvollstreckung hinreichend klar (E. 4a). Unterhalt; Unterhaltsbeitrag; Grundbedarf; Beklagten; Höhe; Unterhaltsschuldner; Klägers; Teuerung; Gatte; Urteil; Einkommen; Gatten; Interesse; SPYCHER; Güterrecht; Indexklausel; Forderung; Darlehen; Parteien; Bundesgericht; Amortisation; Güterrechtsforderung; Leistungsfähigkeit; Schuld; Scheidung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer 2. A.2002